Antrag - 2018/AN/4168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Rahmen der Fortschreibung des Integrationskonzeptes folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Zukünftiger Personalbedarf bei der Umsetzung des Integrationskonzeptes
  2. Zukünftiger zusätzlicher Finanzbedarf der Ämter bei der Umsetzung des Integrationskonzeptes

Dazu sind die einzelnen Ämter der Stadtverwaltung und die Integrationsbeauftragte zu befragen. Der Bürgerschaft ist dazu eine Informationsvorlage in der Sitzung am 06.März 2019 vorzulegen, in der die Bedarfsermittlung dargelegt wird.

 

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Begründung:

In Rostock leben Menschen aus mehr als 100 Ländern (aktuelles Integrationskonzept). Die Zahl dieser Menschen ist in den letzten Jahren durch die Aufnahme von Menschen die aus Kriegsgebieten geflohen sind, gestiegen. Laut Prognose wird diese Zahl vor allem durch Zuzug aus anderen EU-Staaten weiter steigen. Dadurch werden die die (Haupt-)Herkunfts-länder ändern.

 

Diese ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner in das kulturelle, wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Leben zu integrieren wird daher zukünftig noch mehr an Bedeutung gewinnen, wenn die Bildung von Parallelgesellschaften und eine Entmischung der Bevölkerung verhindert werden soll. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollte daher die personellen und finanziellen Ressourcen vorhalten, um dieser Aufgabe gewachsen zu sein.

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.12.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen