Änderungsantrag - 2018/AN/4107-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag: - zurückgezogen am 20.11.2018, dafür liegt Nr. 2018/AN/4218 vor

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Als Gesellschaftervertreter der Wohnen in Rostock GmbH wird der Oberbürgermeister beauftragt die Geschäftsführung anzuweisen, im Falle der Veräußerung von Bestandswohnungen und/oder Eigentumswohnungen in Erfüllung der Auflagen des Altschuldenhilfegesetzes einen möglichst umfassenden Schutz der vormaligen WIRO-Mieter vertraglich zu vereinbaren. Die vertraglichen Regelungen sind dem Aufsichtsrat der WIRO GmbH zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

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Begründung

 

Die WIRO GmbH hat sowohl Auflagen des Altschuldenhilfegesetzes als auch der Zukunftsgestaltung des eigenen Wohnungsportfolios zu erfüllen. Von daher ist eine Beschränkung von Wohnungsverkäufen ausschließlich an die eigenen Mieter/innen nicht zielführend.

Allerdings hat die WIRO GmbH eine Verantwortung gegenüber ihren Mieter/innen, so dass im Falle von Wohnungsveräußerungen Regelungen zu deren Schutz mit dem Käufer vertraglich zu vereinbaren sind.

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Finanzielle Auswirkungen:...

 

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Beschlüsse

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06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2018 - Bürgerschaft - vertagt