Antrag - 2018/AN/4163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheids am 26. Mai 2019 zum Kostenumfang des Neubaus eines Theaters. Die Fragestellung des Bürgerentscheids soll wie folgt lauten:
Sollen für den Theater-Neubau in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mehr als 60 Millionen Euro Gesamtinvestitionskosten aufgewendet werden?

 

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Sachverhalt:
 

Wir bekennen uns zum Neubau eines Theaters in Rostock und wir wollen in einen Theaterneubau investieren, aber mit Augenmaß. Seit über zwei Jahrzehnten wird der dringend erforderliche Neubau eines Theaters in Rostock diskutiert. Mit der Zielvereinbarung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (HUR) mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern 2015 ist erstmalig eine Konkretisierung des Neubauvorhabens erfolgt, die eine Landesbeteiligung bei Einhaltung der Zielvereinbarung in Höhe von 25 Millionen Euro mit beinhaltete. Fortan ist der Öffentlichkeit und den politischen Gremien der Stadt das Vorhaben mit einer finanziellen Investitionsgröße von 50 Millionen Euro bekannt gemacht worden. Nach vielfachen personellen Querelen entstand 2017 eine Funktionsstudie, die den Kostenumfang nunmehr auf 102 Millionen Euro bezifferte. Aktuell wird in einer Beschlussvorlage der Verwaltung die Bürgerschaft um die Zustimmung zum „politischen Willen“ aufgefordert, bis zu 110 Millionen Euro als Investitionssumme aufzuwenden. Diese Funktionsstudie berücksichtigt noch nicht die Kostensteigerung bei

hochwertiger Architektur.
 


Dabei wird seitens der Verwaltung deutlich gemacht, dass Fördermittelzusagen über die bisherigen 25 Millionen Euro Landesmittel hinaus derzeit keine Verbindlichkeit haben.
Im vorgelegten Finanzierungskonzept ist neben dieser Unwägbarkeit auch eine Beteiligung des Landkreises enthalten. Diese stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich eine einseitige Verhandlungsgrundlage dar. Infolgedessen bedeutet die Befürwortung besagter Beschlussvorlage, dass ein städtischer Anteil von mindestens 85 Millionen Euro aufzuwenden wäre, um allein den Neubau des Theaters zu realisieren.

Durch die Verwaltung ist weiterhin deutlich gemacht worden, dass eine kontinuierliche Erhöhung des bisherigen jährlichen Zuschussbedarfes für die VTR GmbH in Höhe von über 16 Millionen Euro (HUR + Land MV) entsteht. Dabei sind steigende Folgekosten durch den Theaterneubau noch nicht mit inbegriffen.

Auf die Einwohnerzahl der HUR (2016: 206.011) gerechnet, werden pro Kopf mehr als 80 Euro jährlich für die Volkstheater Rostock GmbH aufgewendet. Der aus Steuermitteln finanzierte Zuschuss pro Eintrittskarte liegt bei über 160 Euro.

In Anbetracht dieser Entwicklung und der bisher größten Investitionssumme für ein Einzelvorhaben im Bereich der freiwilligen Aufgaben in der Geschichte der HUR sowie der seit einigen Wochen bestehenden öffentlichen Debatte um den Neubau, beantragen wir in der Rostocker Bürgerschaft den Bürgerentscheid zum Kostenrahmen eines Theaterneubaus.

Die Kosten für einen Neubau müssen dem tatsächlichen Bedarf der Theaternutzung in der Region Rostock entsprechen, um:

-          die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt nicht zu gefährden,

-          andere Aufgaben im Bereich der Freiwilligkeit (freie Kulturszene, Sport, Ehrenamt) zukünftig ebenso ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können und

-          keine Einseitigkeit im Bereich der freiwilligen Aufgaben zu schaffen sowie

-          eine Strukturreform über die zukünftige Ausgestaltung (2- oder 3-Sparten-Theater / Bespieltheater) der VTR GmbH zu erreichen.

Die überschaubaren Zuschauerzahlen und die Konkurrenzsituationen zu anderen Theaterstandorten sowie zu kulturellen Alternativangeboten erfordern ebenso ein Umdenken: Kooperationsprojekte und Gastspielauftritte sind vor dem Hintergrund dieser Kostenentwicklung mit einzubeziehen. Ein entsprechender Kostendeckel, dem mit einer Ablehnung des vorliegenden Bürgerentscheides Rechnung getragen würde, kann Alternativplanungen zum Theaterneubau erreichen.

 

Wir wollen in einen Theaterneubau investieren, aber mit Augenmaß. Das „Hans Otto Theater“ in Potsdam ist ein Drei-Sparten-Theater. Der imposante Neubau des Theaters konnte mit 26,5 Millionen im Jahr 2006 fertiggestellt werden. Würde eine Verdopplung der Baukosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterstellt, wäre immer noch eine Investitionssumme von weit unter 60 Millionen Euro erforderlich. Der jährliche Zuschussbedarf des Potsdamer Theaters beträgt gegenwärtig 5,61 Millionen Euro. Die Einwohnerzahl für die Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2035 wird mit 220.000 prognostiziert. Wir sind davon überzeugt, dass die HUR sich in seiner Theaterpolitik an den Maßstäben der international bekannten Kulturstadt Potsdam orientieren sollte.

Auch bei anderen Großvorhaben hat die Rostocker Bürgerschaft Kostenrahmen gesetzt. Aktuell ist bei der Umsetzung des BUGA Konzeptes für das Jahr 2025 ein Kostendeckel von 50 Millionen Euro städtischer Mittel als Obergrenze definiert worden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nicht ein einziger Neubau im Rahmen der BUGA entstehen soll, sondern mit weiteren Fördermitteln neben Neubauvorhaben von Gebäuden auch wichtige Infrastrukturvorhaben für die Rostocker Stadtentwicklung sowie Park- und Grünflächen umgesetzt werden.

Grundsätzlich sind sämtliche Investitionsbedarfe der HUR ebenso zu betrachten. Nach wie vor sind nicht alle Schulen, Hallen und Sportanlagen in einem annehmbaren Zustand hergerichtet worden. In der aktuellen öffentlichen Diskussion werden zudem etliche Projekte (Schifffahrtsmuseum, Beteiligung am Archäologischen Landesmuseum, BUGA, integrierte Eis- und Schwimmhalle etc.) als für Rostock erstrebenswert formuliert. Finanzielle Ressourcen stehen trotz der guten Haushaltslage, die immer auch von aktuellen Wirtschaftsparametern abhängig ist, nicht unendlich zur Verfügung. Auch im Interesse anderer Vorhaben und vor allem im Interesse der langfristigen finanziellen Finanzlage der HUR präferieren wir eine Investition mit Augenmaß und mahnen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern.     

Bei dem beantragten Bürgerentscheid haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, diese wesentliche theaterpolitische Frage selbst zu entscheiden und der Verwaltung sowie der Bürgerschaft einen eindeutigen Handlungsrahmen zu setzen. Bei einem so hohen finanziellen Mitteleinsatz für ein Einzelvorhaben, wie gegenwärtig von der Verwaltung geplant, ist aus unserer Sicht zwingend das höchste Instrument der demokratischen Mitbestimmung auf kommunaler Ebene – der Bürgerentscheid – anzuwenden.     

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Durchführung des Bürgerentscheids zusammen mit der Europa-, Kommunal- und Oberbürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 minimieren sich die Kosten für den Bürgerentscheid gegenüber einer alleinigen Durchführung. Sollten im Haushaltsansatz 2019 keine entsprechenden Mittel zur Verfügung stehen, sind entsprechende Mittel durch überplanmäßige Bewilligung zur Verfügung zu stellen.

 

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Bürgerschaft - abgelehnt