Beschlussvorlage - 2018/BV/4146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird für die Wahl der 7. Bürgerschaft der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock in folgende fünf Wahlbereiche eingeteilt:

 

Wahl-

bereich

Name

Ortsteile

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen, Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

3

Rostock 3

Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt, Biestow

4

Rostock 4

Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte

5

Rostock 5

Brinckmansdorf, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 61 Absatz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

Sachverhalt:

Im nächsten Jahr finden turnusgemäß landesweite Kommunalwahlen statt. Den Wahltag bestimmt die Landesregierung. Dabei orientierte sie sich in der Vergangenheit an dem Termin der Europaparlamentswahl und verband die Wahldurchführung miteinander. Als Wahltag zur Durchführung der EU-Wahl in der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung den 26. Mai 2019 festgelegt. Daher ist davon auszugehen, dass an diesem Tag ebenso die landesweiten Kommunalwahlen durchzuführen sind – in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Wahl der 7. Bürgerschaft.

Wahlgebiet dieser Wahl ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die wahlrechtlichen Vorschriften sehen für Wahlgebiete mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die Einteilung in mehrere Wahlbereiche vor. Für die Ermittlung der zu Grunde zu legenden Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ist das letzte verfügbare Stichtagsergebnis der amtlichen Bevölkerungszahlen zum 31. Dezember eines Jahres maßgeblich, § 60 Absatz 5 LKWG M-V. Die amtlichen Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 2017 liegen jetzt vor.

Nach dem Einwohnermelderegister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind 208.516 Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Demnach sind entsprechend § 61 Absatz 2 Satz 2 LKWG M-V mehrere Wahlbereiche zu bilden.

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche legt die Bürgerschaft fest. Es gilt dabei, die örtlichen Verhältnisse sowie historischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Außerdem soll die Einwohnerzahl eines Wahlbereiches von der durchschnittlichen Einwohnerzahl aller Wahlbereiche nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten abweichen. Damit unterliegt die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche den rechtlichen Bindungen, wie sie sich aus der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie insbesondere aus dem Wahlrechtsgrundsatz der Wahlgleichheit ergeben.

Mit der Zahl der Wahlbereiche wird auch die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe festgelegt.

Ausgehend von der Bürgerschaftswahl im Jahr 2014 wurde zunächst untersucht, inwieweit die Wahlbereichseinteilung zur letzten Kommunalwahl erneut zur Anwendung kommen kann. Die Ergebnisse wurden im Mai dieses Jahres mittels Informationsvorlage Nr. 2018/IV/3659 der Bürgerschaft vorgetragen.

Zusammengefasst konnte festgehalten werden: Alle Wahlbereiche erfüllen zwar die zulässige Norm, dennoch variieren die Einwohnerzahlen nach Wahlbereichen stark. So unterschreitet der Wahlbereich 4 mit plus 14,6 Prozent nur knapp den höchsten positiven Toleranzwert um 0,4 Prozentpunkte, wogegen der Wahlbereich 1 mit minus 9,9 Prozent die zulässige Untergrenze mit 6,1 Prozentpunkten im negativen Toleranzbereich unterschreitet. Im kleinsten Wahlbereich leben 10.236 Einwohnerinnen und Einwohner weniger als im größten Wahlbereich. Als tragfähige Alternativlösung bot sich die zweite Variante an, die in der o.g. Informationsvorlage vorgestellt und analysiert wurde.

 

Diese Variante sieht ebenfalls die Einteilung des Wahlgebietes in fünf Wahlbereiche vor, allerdings gestaltet sich die statistische Gliederung moderater. Im Vergleich zur Bürgerschaftswahl 2014 ergibt sich eine Änderung in den Wahlbereichen 3 und 4, da das Hansaviertel den Wahlbereich wechselt. Die Wahlbereiche 1, 2 und 5 behalten ihren Zuschnitt aus 2014. Nachstehende Tabelle zeigt die so überarbeitete territoriale Struktur der Wahlbereiche:

 

Wahl-

bereich Nr.

Name

Ortsteile

Bevölkerung per 31.12. 2017

1

Rostock 1

Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen, Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Lichtenhagen, Groß Klein

37.557

2

Rostock 2

Lütten Klein, Evershagen, Schmarl

42.837

3

Rostock 3

Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide, Südstadt, Biestow

47.506

4

Rostock 4

Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Stadtmitte

39.328

5

Rostock 5

Brinckmansdorf, Dierkow-Ost, Dierkow-West, Dierkow-Neu, Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

41.288

Hanse- und Universitätsstadt Rostock

208.516

Bei einer Neuzuordnung des Hansaviertels aus dem Wahlbereich 4 in den Wahlbereich 3, ergibt sich im Wahlbereich 4 eine Bevölkerungszahl von 39.328 Einwohnerinnen und Einwohnern, die mit minus 5,7 Prozentpunkte im zulässigen unterem Toleranzbereich liegt. Im Wahlbereich 3 sind 47.506 Einwohnerinnen und Einwohner zu verzeichnen. Die Bevölkerungszahl unterschreitet den errechneten Mittelwert und liegt mit plus 13,9 Prozentpunkte um 1,1 Prozent unter dem zulässigen Toleranzwert von plus 15 Prozent. Die Strukturänderung bewirkt außerdem, dass die Differenz zwischen dem größten Wahlbereich 3 und dem kleinsten Wahlbereich 1 nun 9.949 Einwohnerinnen und Einwohner beträgt.

 

Beachtung finden nicht nur die örtlichen und statistisch analytischen Verhältnisse sowie die historisch gewachsenen Strukturen, sondern auch die Einteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Ortsamtsbereiche und Ortsbeiratsbereiche. Ortsteilgrenzen wurden generell berücksichtigt.

 

Die Entscheidung über die Wahlbereichseinteilung sollte außerdem andere kommunale Gremien aufmerksam würdigen. So verbirgt sich bei einem Zuschnitt mit besonders vielen Wahlbereichen die Gefahr, dass die Wahlbereichsabgrenzung adäquat zum Ortsbeiratsbereich verläuft, was zu Interessenkonflikten zwischen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Bürgerschaft und ehrenamtlich Tätigen in den Ortsbeiräten führen könnte. Das stetig gewachsene kommunale Eigenleben in den Ortsbeiräten würden fünf Wahlbereiche durch die Implementierung mehrerer Ortsbeiratsbereiche je Wahlbereich weiterhin bewahren.

 

Da die Wahlbezirke nicht über die Wahlbereichsgrenzen hinausgehen sollen, wurden die Wahlbereiche so zugeschnitten, dass eine zweckmäßige Einteilung in Urnenwahlbezirke und Briefwahlbezirke möglich wird. Die Basis bildete die Wahlbezirkseinteilung, wie sie im Grunde zur Bundestagswahl 2013 vorgenommen wurde. Ungern lassen sich wahlberechtigte Personen auf eine veränderte Einteilung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Wahlbezirke ein, sodass an dieser Stelle möglichst über längere Zeit Beständigkeit herrschen sollte.

 

Wie bei vorangegangenen Wahlen lautet die zu berechnende Höchstzahl 14 Bewerbungen je Wahlvorschlag. Im Fokus der Mandatsanwartschaften, die zur Besetzung freigewordener Sitze in der Bürgerschaft von besonderer Bedeutung sind, war nach bisherigen Erfahrungen mit der genannten Höchstzahl eine fortwährende Besetzung abgesichert.

 

Für jeden Wahlbereich sind Stimmzettel herzustellen. Sieht die Gliederung der Stadt fünf Wahlbereiche vor, so sind fünf unterschiedliche Stimmzettel in größerer Stückzahl anzufertigen, für drei Wahlbereiche liegt sie über 40.000 Stück, was bei der Preisgestaltung eine Verhandlungsbasis erkennen lässt.

 

Aus wahlorganisatorischem Blickwinkel bedeuten viele Wahlbereiche mehr mögliche Fehlerquellen, insbesondere bei der Ausreichung der Stimmzettel im Zusammenhang mit der Realisierung der Briefwahl. Die letzten Wahljahre lassen einen enormen Anstieg der Zahl an Briefwählern erkennen. Fünf unterschiedliche Stimmzettel haben sich bei vorangegangenen Kommunalwahlen als noch tauglich erwiesen.

 

Die Zahl der Bewerbungen auf dem Stimmzettel entscheidet über seine Größe. Das Format nach DIN A 3 genügte den Anforderungen des Stimmzettels zu den Kommunalwahlen 2004, 2009 und 2014. Bei Berücksichtigung der Briefwahl ein akzeptables Maß um den Stimmzettel gut gefaltet in den dafür vorgesehenen Stimmzettelumschlag legen zu können.

 

Es kann konstatiert werden, Ziel und Zweck der Wahlbereichseinteilung des Wahlgebietes Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfüllt die Gliederung in fünf Wahlbereiche. Die Wahlbereichsabgrenzung sollte wegen der Größenunterschiede der Wahlbereiche gegenüber der Bürgerschaftswahl 2014 eine Änderung dahingehend erfahren, dass das Hansaviertel den Wahlbereich wechselt. Die so vorgeschlagene Einteilung berücksichtigt nicht nur die örtlichen Gegebenheiten sondern auch die historisch gewachsenen Strukturen und erlaubt den Wahlvorschlagsträgern (Parteien und Wählergruppen) weiterhin je Wahlbereich 14 Bewerberinnen und Bewerber aufzustellen.

 

Da gegenüber 2014 lediglich ein kompletter Ortsteil den Wahlbereich wechselt, sind auch künftig statistische Auswertungen und Vergleiche der Bürgerschaftswahlen verschiedener Jahre allgemeinverständlich machbar.

 

Die Einteilung des Wahlgebietes Hanse- und Universitätsstadt Rostock in fünf Wahlbereiche mit der vorgeschlagenen territorialen Abgrenzung erfüllt den Gleichheitsgrundsatz hinsichtlich der Bevölkerungszahlen nach Wahlbereichen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein Bezug

 

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen