Änderungsantrag - 2018/AN/4078-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Punkt 1 wird wie folgt ersetzt:

 

Grundstücke im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt, ob bebaut oder unbebaut, werden künftig nach Abwägung vorrangig im Erbbaurecht vergeben.

 

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Sachverhalt:

 

Der Hauptantrag verabsolutiert die Vergabe von Grundstücken der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Der Verwaltung sollte die Möglichkeit gegeben werden, in Ausnahmefällen flexibel zu agieren.

 

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Dr. Dr. Malte Philipp

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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24.10.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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01.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.11.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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08.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.11.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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15.11.2018 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss - zurückgezogen