Beschlussvorlage - 2018/BV/4124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt erneut die Änderung der Prioritätenliste zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 3 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse – und Universitätsstadt Rostock.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018

2015/BV/1355   vom 01.12.2015

2016/BV/2093   vom 27.09.2016

2017/BV/2853   vom 04.07.2017

2018/BV/3799    vom 19.06.2018

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, Kapitel 3 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungs-finanzierung“ 2015-2018 für die Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren wurden der Hanse- und Universitätsstadt auf der Grundlage des Zuwendungsbescheides vom 30.05.2016 und mit Änderungsbescheid vom 19.07.2018 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Mittel in Höhe von 1.494.348,21 EUR gewährt. Infolge von nichtverbrauchten Mitteln anderer Kommunen und einem angezeigten Bedarf der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock erhöhte sich der lt. Zuwendungsbescheid zugewiesene Betrag von 1.478.768,25 Euro um 15.579,96 Euro, welcher am 02.06.2017 bestätigt wurde.

 

Nach Aufruf durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V, erstmalig vom 10.07.2018 und letztmalig vom 27.09.2018, innerhalb des bestehenden Investitions-programms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 – 2018 die noch zur Verfügung stehenden Restmittel an Investitionsprojekte mit neuen Krippenplätzen auszureichen, wurde einzig vom Institut Lernen und Leben e. V. für die Kindertagesstätte „Richard Baumann“ ein Bedarf signalisiert. Die sich aus der Kurzfristigkeit ergebenen Bedingungen der Umsetzung bis zum 31.12.2018 sind dem Letztempfänger bekannt und konnten positiv bestätigt werden. Für das Projekt „Richard Baumann“ beträgt der Gesamtwertumfang 97.913,02 Euro, von denen 88.122.00 Euro grundsätzlich förderfähig sind. Da sich aus den übrigen Maßnahmen noch Restmittel in Höhe von 867,87 Euro ergeben, reduziert sich die zusätzlich beim Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V beantragte Förderung für das Projekt „Richard Baumann“ auf 87.254,13 Euro. Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V wurde die Maßnahme vorgestellt mit dem Ergebnis, dass einer Förderung entsprochen werden kann. Mit diesem zusätzlichen Änderungsantrag ergibt sich eine Gesamtförderung von 1.581.602,34 Euro, wovon 1.555.556,01 Euro auf Krippenplätze in Kindertagesstätten und 26.046,33 Euro auf Plätze bei Tagespflegestellen entfallen.

 

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen aller Letztempfänger wurden mit Stand 23.10.2018 aktualisiert, entsprechen den formalen Voraussetzungen und sind förderfähig. Eine Vielzahl der Maßnahmen ist bereits beendet und die Ordnungsmäßigkeit der Förderung konnte den Letztempfängern mit Verwendungsnachweis bestätigt werden. Die beantragten Fördersummen beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen nicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:    50

Produkte:   36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

  36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:       36101.68142000
  36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:       36101.78440000

   36102.78440000

Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle    

     Vermögensgegenstände

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2016-2018

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

1.555.556,01 €

 

2016-2018

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

1.555.556,01 €

 

2016-2018

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

26.046,33, €

 

 

2016-2018

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

26.046,33 €

 

Einzelaufstellung Änderung der Prioritätenliste /siehe Anlage

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.11.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen