Beschlussvorlage - 2018/BV/4112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Der Übernahme von Aufgabeninhalten des Warnemünder Segelclubs (WSC) durch das Büro Warnemünder Woche in der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird zugestimmt (Anlage 1).

 

2. Der im städtischen Haushalt berücksichtigte jährliche Zuschuss in Höhe von max. 150,0 TEUR beim Produkt 62600 wird der Tourismuszentrale zugeordnet.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 in Verbindung mit § 43 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

§ 68 und ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2016/AN/1727

 


Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat mit Beschluss Nr. 2016/AN/1727 vom 08.06.2016 den Oberbürgermeister beauftragt, zur Organisation und Durchführung der „Warnemünder Woche“ geeignete professionelle Unterstützung zu prüfen. Bei dieser Prüfung sollen insbesondere die Unterstützung durch bereits etablierte städtische Gesellschaften und/oder Organisationen sowie die Neugründung einer eigenständigen Organisation/Gesellschaft evaluiert werden.

In der präferierten Organisationsform sollen sämtliche Aktivitäten und Kompetenzen der internationalen Großveranstaltung „Warnemünder Woche“ gebündelt werden.

Der Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (TZ) trägt die gebündelte Verantwortung der Koordination und Vermarktung der Gesamtveranstaltung mit Landprogramm, deren Einzelbestandteile von den verschiedenen Veranstaltern eigenständig und in eigener Verantwortung umgesetzt werden. Für die Umsetzung der Organisation erhält die TZ vom Warnemünder Segelclub e.V. (WSC) sämtliche Erlöse der Warnemünder Woche, die ca. 200,0 TEUR betragen.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock will das Engagement für die WARNEMÜNDER WOCHE verstärken, um das Fortbestehen der Segelregatten als Kern der WARNEMÜNDER WOCHE sicherzustellen und damit den Segelsport zu fördern.

Daher fokussierte sich die Untersuchung ausschließlich auf die Optimierung der Strukturen im Regattabereich. Darauf aufbauend hat die Verwaltung gemeinsam mit den ehrenamtlichen Akteuren der „Warnemünde Woche“ generell die unterschiedlichsten Szenarien zukünftiger Strukturen zur Erhöhung der Professionalität bei der Organisation und Durchführung von Wassersportveranstaltungen untersucht.

 

In dieser erweiterten Prüfung wurden nachfolgende Organisationsformen kommunal­rechtlich, gesellschaftsrechtlich, beihilferechtlich und steuerrechtlich einer Prüfung unterzogen:

 

1)      gGmbH als 100%ige Tochter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2)      gGmbH mit Mehrheitsgesellschafterin Hanse- und Universitätsstadt Rostock 

3)      gGmbH ohne kommunale Beteiligung, (Anschubfinanzierung und jährliche Unterstützung durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wäre notwendig)

4)      Stärkung des Büros Warnemünder Woche innerhalb der TZ

 

Nach intensiver Prüfung der vier Varianten bis Ende 2017 wurde die Gründung einer 100%igen städtischen Gesellschaft als Vorzugsvariante weiter verfolgt. Daher wurden bei der Haushaltsplanung 2018/2019 Gründungskosten und der Zuschussbedarf für 2018 und ff. in Höhe von 150,0 TEUR berücksichtigt.

Gespräche mit der Rechtsaufsichtsbehörde und weitere Gespräche mit allen Beteiligten haben veranlasst, weitere Untersuchungen bzw. Prüfungen vorzunehmen, welche im Ergebnis dazu geführt haben, dass aus heutiger Sicht die wirtschaftlichste und optimalste Variante die der Stärkung des Büros Warnemünder Woche bei der TZ durch Übernahme von Aufgabeninhalten des WSC ist.

Nunmehr streben der WSC, die Verwaltung und die TZ die Bündelung wesentlicher Aufgabeninhalte der Organisation durch den WSC in der TZ an. Dies betrifft ausdrücklich nicht die Aufgabeninhalte der segelfachlichen Organisation (bspw. Regattaorganisation und -durchführung).

 


Begründung:

 

Der Segelsport hat für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine große Bedeutung. Aufgrund des ausgezeichneten Segelreviers hat sich ein starkes sportliches Engagement entfaltet, welches mit hochkarätigen Regatten für überregionale Bekanntheit der Hansestadt und des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern sorgt.

 

Die überregionalen Segelregatten werden derzeit ausschließlich im Rahmen des Ehrenamtes in den Vereinen organisiert, verbunden mit einer stetig wachsenden organisatorischen und finanziellen Verantwortung, die einem Ausbau der Regatten entgegensteht.

 

Die Tourismuskonzeption 2022 empfiehlt die Etablierung Rostocks als das maritime Zentrum in Mecklenburg-Vorpommern. Auf die Erfolge der vergangenen Jahre aufbauend können hochkarätige Segelregatten im Segelrevier Rostock noch mehr Besucher anziehen und damit wirtschaftliches Wachstum freisetzen. Dafür ist eine Stärkung der bisherigen Struktur notwendig, neben dem Imagegewinn generieren die Segelsportveranstaltungen direkte und indirekte Einnahmen für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Durch Zuwächse von Besuchern zu Segelwettkämpfen während der gesamten Saison ergibt sich ein potentieller zusätzlicher touristischer Bruttoumsatz in Höhe von ca. 19,0 Mio. EUR und geschätzten zusätzlichen Steuereinnahmen von ca. 2,0 Mio. EUR.

Hauptamtliche Organisationsstrukturen innerhalb der TZ sollen zur Unterstützung des Ehrenamtes für den Erhalt und den kontinuierlichen Ausbau von hochkarätigen Segelregatten, Deutsche Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und weitere Wassersport-Wettkämpfen sorgen.

 

Das als Anlage beigefügte Konzept sieht die vollständige Integration der Aufgabeninhalte (exkl. segelfachliche Organisation) in der TZ vor.  Diese Struktur gewährleistet den uneingeschränkten und dauerhaften Einfluss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf das Unternehmensgeschehen.

 

Die Sportförderung unterstützt das ehrenamtliche Engagement einer Vielzahl freiwilliger Helfer in Vereinen, die der Allgemeinheit offenstehen und für die Allgemeinheit gerade in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von überragender, historisch gewachsener Bedeutung sind.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat im Rahmen der Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner zu sorgen. Sie ist daran interessiert, ihren Bürgern und Gästen der Hansestadt die Nutzung und das Erleben dieses einmaligen und für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock prägenden Segelgebiets sowie vergleichbarer Sportoptionen zu ermöglichen.

Dabei ist das derzeit bestehende Angebot ausbaufähig, jedoch durch ehrenamtliche Strukturen nicht mehr leistbar, da diese an die Grenzen des Machbaren angelangt sind. Ohne kommunale Unterstützung ist die Etablierung bzw. Ausweitung der Angebote im Bereich des Wassersports (Breiten-, Amateur- und Wassersportveranstaltungen) nicht möglich. Ein vermehrtes privates unternehmerisches Engagement ist nicht erzielbar, da die erforderlichen Dienstleistungen nur strukturell defizitär erfüllbar sind und von einem im eigenen gewerblichen Interesse handelnden Unternehmen nicht übernommen würden. Die in diesem Sinne bestehende Sport- und Kulturförderung dient durch eine bessere Ausschöpfung der Angebote der Allgemeinheit. Die damit einhergehende Anziehung, auch überregionaler Besucher, kommt der lokalen Wirtschaft insgesamt zugute und wirkt dadurch auch insoweit im Allgemeininteresse.

 


Aufgrund der vorhandenen Organisationsstruktur und den damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten kann die Umsetzung kurzfristig erfolgen. Zusätzliche Entscheidungsstrukturen sind nicht zu gründen bzw. zu bilden. Das Büro Warnemünder Woche ist bereits vorhanden und verfügt über einen Haushalt von 160,0 TEUR für Sachkosten. Für die erweiterten Aufgaben wird das Büro WaWo mit zusätzlichen 1,5 Stellen (VZA) ausgestattet.

 

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Aufgabenerweiterung und Implementation werden ab 2019 im Wirtschaftsplan der TZ abgebildet. Das Büro Warnemünder Woche wird über den bestehenden Haushalt beginnend in 2019 einen jährlichen Zuschuss benötigen, der maximal 150,0 TEUR betragen wird. Im Umkehrschluss verpflichtet sich der WSC, sämtliche Erlöse der Warnemünder Woche an die TZ zu übertragen.

 

Für die Umsetzung dieser Struktur fallen keine zusätzlichen einmaligen oder jährlichen Aufwendungen, wie bspw. Stammeinlage oder zusätzlichen Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskosten, an.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der hiermit verbundene finanzielle Bedarf in Höhe von 150,0 TEUR hat keine Auswirkungen auf die im Kernhaushalt geplanten Jahresergebnisse bis zum Jahr 2021, da diese Mittel bereits im Haushalt beim Produktkonto 62600.54110000 beim Teilhaushalt 15 für die bisher geplante und zu gründende „Rostock Regatta gGmbH“ eingestellt wurden. Diese wären bei Zustimmung zu dieser Beschlussvorlage dem Eigenbetrieb im Rahmen einer Umverteilung zur Verfügung zu stellen. Es wird empfohlen, für die Jahre 2022 und 2023 Mittel in gleicher Höhe in den Haushalt einzustellen.

 

Teilhaushalt: 15

Produkt:62600Bezeichnung: Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere –                                                         Auszahlungen für Finanzanlagen an verbundene                                                                                     Unternehmen

Produkt:62302Bezeichnung: Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock &                                           Warnemünde

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

62600000/54110000

62600000/74110000

 

150.000

 

 

150.000

2020

62302000/57310000

62302000/77310000

 

150.000

 

 

150.000

2021

62302000/57310000

62302000/77310000

 

150.000

 

 

150.000

2022

62302000/57310000

62302000/77310000

 

150.000

 

 

150.000

2023

62302000/57310000

62302000/77310000

 

150.000

 

 

150.000

 


 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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22.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.11.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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05.12.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen