Informationsvorlage - 2018/IV/4094

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2017/AN/3295 vom 31.01.2018

 

 

Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, beim Neubau oder beim Ersetzen von Ampeln den Einsatz von Countdown-Ampeln zu prüfen. Dazu sollte von der Stadtverwaltung ein Kriterienkatalog erarbeitet werden.

 

Effekt einer Countdown-Ampel – Vorteil oder Nachteil?

Eine Countdown-Ampel ist für Anlagen mit einfachem 2-Phasenbetrieb ohne Beein­flussung für den Öffentlichen Nahverkehr (Bus oder Straßenbahn) bzw. bei Kreuzungsanlagen in Festzeitensteuerung (konstante Freigabezeiten für alle Verkehrsströme) möglich.

Die Ausrüstung mit Countdown-Zähler ist in der verkehrsabhängigen Steuerung generell nicht sinnvoll, da sich die Reihenfolge und Länge der Freigabezeiten variabel nach der aktuellen Verkehrsbelastung richtet. Das bedeutet, dass in der Zeit von der Anforderung (Fußgänger drückt Taster) bis zur Freigabe (Grün) zwischenzeitlich andere Verkehrsteilnehmer (Kfz, Straßenbahn oder Fußgänger anderer Furten) anfordern können. Dabei würde die Countdownzählung nicht kontinuierlich runter zählen, sondern springt wieder auf einen höheren Wert. Die Wartezeit bis zur Freigabe (Grün) ist zum Zeitpunkt der Anforderung nicht fest definiert.

 

Welcher Effekt könnte sich durch einen Countdown-Zähler einstellen?

-          Fußgänger können die aktuelle Wartezeit (ROT) nach Anforderung am Taster bei Rückwärtszählung sehen.

  • Das hält ungeduldige Fußgänger bei längeren Wartezeiten jedoch auch nicht davon ab, bei Rot über die Straße zu gehen.

 

  • Die Achtsamkeit der Fußgänger kann durch Countdown-Zähler ebenfalls beeinträchtigt werden.
  • Die Zählung beginnt erst mit Anforderung am Taster.

 

-          Countdown-Zähler für Kfz-Verkehr bei Festzeitsteuerung

  • Durch die Rückwärtszählung der Sperrzeit (Rot) könnten ungeduldige Fahrer schon in den letzten Sekunden Rot losfahren.
  • Durch die Rückwärtszählung der Freigabezeit könnten übervorsichtige Fahrer schon in den letzten Sekunden Grün abbremsen, was ein nachfolgendes Fahrzeug eventuell nicht rechtzeitig bemerkt und auffahren könnte.

Der Effekt einer Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Countdown-Ampeln ist fachlich nicht erwiesen.

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock laufen alle Ampeln im verkehrsabhängigen Betrieb. Der „Rückschritt“ in die Festzeitsteuerung widerspricht dem Beschluss der Bürgerschaft, den Verkehrsfluss in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu optimie-ren sowie den ÖPNV zu beschleunigen.

Aus fachlicher Sicht ist es wichtiger, dass an Fußgänger-Ampeln (separate Fußgängerquerung auf freier Strecke über die Fahrbahn außerhalb einer Kreuzung oder Einmündung) die Freigabe (Grün) der Fußgänger schnellstmöglich nach Anforderung (Taster drücken) erfolgt. Dabei müssen natürlich die Mindestkennwerte wie Zwischenzeiten eingehalten werden.

Damit reduzieren sich die „Rotläufer“ und es wird mehr Sicherheit im Straßenverkehr erzielt.

 

 

Welche Prüfkriterien ermöglichen den Einsatz einer Countdown-Ampel (Rotanzeige für Fußgänger) in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock?

 

Prüfkriterien

1.      Prüfung, um welche Art der Ampelanlage handelt es sich

Hier wird zunächst geprüft, ob es sich um eine

  • Knotenpunktanlage (LSA) oder
  • Fußgängeranlage (F-LSA) handelt

2.      Prüfung des Steuerverfahren

Im 2. Schritt wird die Steuerung der Anlage geprüft.

  • Wenn es sich um eine Fußgängeranlage handelt, muss weiter geprüft werden, ob außer Fußgänger / Radfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer (Bus oder Straßenbahn) die Steuerung beeinflussen.
  • Wenn es sich um eine Ampel an einer Kreuzung oder Einmündung handelt, muss geprüft werden, ob hier eine Festzeitensteuerung oder eine verkehrsabhängige Steuerung vorliegt.
  • Wenn es sich um eine verkehrsabhängige Steuerung handelt, muss geprüft werden, ob es sich dabei um eine stetige Phasenfolge handelt, bedeutet, deren Phasenablauf immer gleich ist.

 

 

 

3.      Prüfung der verkehrlichen Notwendigkeit

Im 3. Schritt ist die verkehrliche Notwendigkeit zu prüfen. Dabei wird geprüft:

  • wie viele Fußgänger / Radfahrer queren wollen,
  • ob es viele Rotläufer (im Vorfeld) gab und
  • ob längere Wartezeiten für Fußgänger auf Grund von Koordinierung nicht ausgeschlossen sind.

4.      Verkehrsrechtliche Voraussetzung

Im Ergebnis der Entscheidung für die Errichtung einer Countdown-Ampel kann diese nur mit Zustimmung (Verkehrsrechtliche Anordnung) der Verkehrsbehörde umgesetzt werden

5.      Finanzieller Aufwand

Je Signal, dessen ROT-Zeit gezählt werden soll, sind aktuell ca. 500€ einzuplanen

 

Bei Erfüllung aller Prüfkriterien kann über den Einsatz einer Countdown-Ampel entschieden werden.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

08.11.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

14.11.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben