Beschlussvorlage - 2018/BV/4088
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von Spenden mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 an den Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 3.035,00
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.10.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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20.11.2018
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Beschlussvorschriften:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV
§ 6 Abs. 3 Nr. 5 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.07.2018 bis 31.07.2018 Spenden über insgesamt EUR 3.035,00 mit einem Einzelwert von je EUR 100,00 bis EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.
Nach der Geschäftsanweisung der Hanse- und Universitätsstadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von EUR 100,00 bis zu EUR 1.000,00 durch den Hauptausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.
Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.
Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 3.035,00
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
kein Bezug
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters
und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181 kB
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