Beschlussvorlage - 2018/BV/4087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Antrag gemäß
§ 16 (2) BlmSchG i.V.m. § 8 BlmSchG zur wesentlichen Änderung der Werft Warnemünde, hier: Erweiterung der Werkhalle 11.3 durch Errichtung eines Anbaus“, Rostock,
Werftallee 10, Az.: 02303-18 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

„Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.10.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen