Stellungnahme - 2018/AN/4018-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Im Gespräch vom 28.08.2018 zum Prüfbericht für den Jahresabschluss 2013 zwischen dem Rechnungsprüfungsamt und dem Finanzverwaltungsamt wurden viele Anmerkungen vollständig oder teilweise in den Prüfbericht übernommen.

 

Kein Konsens konnte im Hinblick auf die Einschränkung zum Anlagenvermögen und die korrespondierenden Sonderposten erzielt werden. Wir sind der Auffassung, dass eine Einschätzung im Hinblick auf den Umfang der ausstehenden Korrekturen möglich ist und zu dem Ergebnis kommen muss, dass es sich im Sinne der im Prüfbericht genannten Wesentlichkeitsgrenzen um eine unwesentliche Größenordnung handeln muss.

 

Die Aussagen zur weggefallenen Leistungsfähigkeit sind für das Jahr 2013 korrekt. Jedoch muss aus unserer Sicht die nachfolgende positive Entwicklung (Rubikon von Stufe 4 auf 2) und der Wegfall der Notwendigkeit von Haushaltssicherungskonzepten Eingang in die Aussagen finden, da es sich um mehrere Jahre alte Zahlen handelt. Ansonsten wird dem Leser des Prüfberichtes kritiklos dargestellt, dass die Hansestadt Rostock vor größeren Problemen im Hinblick auf die städtischen Finanzen stünde, obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Situation nicht besteht. Dies ist aus unserer Sicht insbesondere für die Finanzierung der Hansestadt Rostock von großer Bedeutung, da die Kreditgeber diese Prüfberichte analysieren und gegebenenfalls als eine ihrer Entscheidungsgründe zugrunde legen und damit unter Umständen schlechtere Konditionen für die Hansestadt Rostock angeboten werden.

 

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Beschlüsse

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17.10.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben