Änderungsantrag - 2018/AN/4018-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Punkt 1 des Beschlussvorschlages wird wie folgt ersetzt:

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsummer von 2.010.919.531,79 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 3. September 2018 festgestellt.

 

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Begründung:

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 323.007,49 EUR wird durch Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gedeckt und somit ausgeglichen.

 

Nach § 18 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik kann ein Jahresfehlbetrag soweit dieser durch planmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entstanden ist, durch eine Entnahme der in Vorjahren oder im laufenden Haushaltsjahr der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen zugeführten Beträgen gedeckt werden.

 

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gez. Prof. Dr. Dieter Neßelmann

Vorsitzender des Finanzausschusses

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

04.10.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen