Beschlussvorlage - 2018/BV/4046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.Der Wahl des Herrn Jan Lehwald zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein wird gemäß § 12 Abs. 1 i. V. mit § 27 Abs. 2 BrSchG M-V in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Dezember 2015 zugestimmt.

 

2.Der Ernennung des Herrn Jan Lehwald zum Ehrenbeamten wird gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Dezember 2015 i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sowie § 19 Abs. 3 KV M-V und § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Dauer seiner Wahlzeit, längstens bis zum 29.06.2024, zum nächstmöglichen Zeitpunkt zugestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG - in der Bekanntmachung der Neufassung vom 31. Dezember 2015 sowie § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V und § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

 

Sachverhalt:

 

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein am 29.06.2018 wurde Herr Jan Lehwald gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V – BrSchG – vom 31. Dezember 2015 für eine Wahlzeit zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt.


 

Als Wahlzeit ist die Zeit zu sehen, für die ein Wehrführer bzw. sein Stellvertreter durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewählt wird. Die Wahlzeit beginnt demnach mit dem auf den Wahltag folgenden Tag und endet nach Ablauf der Frist von sechs Jahren.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V bedarf die Wahl des Orts- und des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Zunächst ist zu prüfen, ob durch Herrn Jan Lehwald alle Voraussetzungen erfüllt sind, um zum Stellvertreter des Ortswehrführers gewählt zu werden. Gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V ist wählbar, wer

 

a) mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat.

Herr Jan Lehwald gehört mehr als vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr an.

 

b) die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt.

Herr Jan Lehwald ist persönlich und fachlich geeignet, um als Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Groß Klein tätig zu werden.

 

c) die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet.

Gemäß FwLaufbDgrAusbVO M-V sind die Lehrgänge Gruppenführer, Zugführer und Leiter einer Feuerwehr nachzuweisen bzw. ist die Bereitschaft zu erklären, diese innerhalb von zwei Jahren erfolgreich abzuschließen.

Herr Jan Lehwald hat alle Lehrgänge erfolgreich absolviert.

 

d) das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Herr Jan Lehwald hat das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Da somit die Voraussetzungen zur Wählbarkeit gemäß § 12 Abs. 2 BrSchG M-V für Herrn Jan Lehwald vorliegen, wird die Beschlussvorlage zur Einholung der Zustimmung der Obersten Dienstbehörde zur Wahl gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V i. V. mit § 5 Abs. 3 LBG M-V und § 5 Abs. 1 BeamtStG sind die Stellvertreter der Ortswehrführer zu Ehrenbeamten zu ernennen. Aus diesem Grunde kann die Ernennung des Jan Lehwald zum Ehrenbeamten gemäß § 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgenommen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zahlung einer monatlichen Entschädigung in Höhe von 85,00 EUR gemäß § 2 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 3 Abs. 1 FwEntschVO M-V vom 28. November 2013

 

Teilhaushalt:Amt 10

 

Produkt:12601Bezeichnung:Brandschutz

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung:  -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018
(Beginn der Zahlung mit Wahl vom 29.06.2018)

12601.50190000
Aufwendungen für
ehrenamtlich Tätige

 

512,83

 

512,83

2019

12601.50190000

 

1020,00

 

1020,00

2020

12601.50190000

 

1020,00

 

   1020,00

2021

12601.50190000

 

1020,00

 

   1020,00

2022

12601.50190000

 

1020,00

 

   1020,00

2023

12601.50190000

 

1020,00

 

   1020,00

2024
(Ende der Zahlung mit Ablauf der Wahl zum 29.06.2024)

12601.50190000

 

507,07

 

  507,07

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:  kein Bezug

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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23.10.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen