Antrag - 2018/AN/4037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 42102 – Förderung des Sports – Konten 54190040/74190040 – Zuwendungen für hauptberufliche Tätigkeit im Sport - Personalkostenzuschuss für Vereinssportlehrerin/-lehrer wird von 98.265,00 € auf 190.000,00 € erhöht.

 

Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Sportförderung nach Punkt 5.2.2. der Richtlinie für die Anpassung der Förderung der geförderten Vereinsportlehrerstellen in Rostocker Sportvereinen an die allgemeine Kostensteigerung mit einer Erhöhung um 91.735,00 Euro auf 190.000,00 Euro bereitgestellt.

 

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Sachverhalt:

 

Hauptamtliche Strukturen im organisierten Vereinssport sind zur Unterstützung des Ehrenamts und für die Entwicklung der breitensportlichen Vereinsstruktur unverzichtbar. Aktuell gibt es in Rostock 21,75 geförderte Vereinssportlehrerstellen in 20 Sportvereinen, die mindestens 500 aktive Vereinsmitglieder haben.

 

Die hauptamtlich qualifizierten Vereinssportlehrer sichern die Qualität der Trainingsarbeit, betreuen wöchentlich mehr als 5.000 Vereinssportler, davon 3.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis 25 Jahre.

 

Darüber hinaus sind sie ein unverzichtbarer Bestandteil bei der Organisation und Durchführung von 225 breitensportlichen Aktivitäten unterschiedlichster Art an den Wochenenden in Rostock (Wettkämpfe, Regatten, Trainingslager, Ferienfreizeiten, sportliche Mitmachangebote).

 

Alle Vereinsportlehrerstellen sind mischfinanziert aus Eigenmitteln der Vereine, Fördermitteln des Landes M-V sowie Personalkostenzuschüsse der H(U)RO.

 

65,28% der Gesamtpersonalkosten (523.255,00 Euro) werden aktuell aus Eigenmitteln der Vereine aufgebracht, 22,47 % (180.125,00 Euro) sind Fördermittel des Landes und 12,25 % (98.265,00 Euro) Personalkostenzuschüsse der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Durchschnittlich fördert die Stadt aktuell jede Vereinssportlehrerstelle mit durchschnittlich 4.500,00 Euro pro Jahr.

 

Der monatliche Arbeitnehmer-Bruttodurchschnittsverdienst eines Vereinssportlehrers liegt derzeit bei 2.450,15 Euro.

 

Der Prüfbericht des Landesrechnungshofes vom 1.3.2018 hat ergeben, dass die Vergütungen unterdurchschnittlich und unangemessen niedrig sind und eine weitere zunehmende Abkopplung von tariflichen Entwicklungen zu verzeichnen ist.

 

Die Folgen sind ein zunehmender Wechsel der Beschäftigten (fehlende Kontinuität in der Arbeit) und Schwierigkeiten bei der Gewinnung von qualifizierten Sportfachkräften.

 

Für den Fortbestand des erfolgreichen Entwicklungsprozesses ist es unumgänglich, die Vereinssportlehrerstellen zu erhalten. Dies setzt eine angemessene Vergütung voraus. Die Vereine beteiligen sich bereits mit 65,28 % an den Gesamtpersonalkosten und haben im Landesvergleich (38,17 %) eine nahezu doppelt so hohe Eigenbelastung zu tragen. Hier bedarf es dringend der Unterstützung seitens der Stadt in Form der beantragten Aufstockung der Personalkostenzuschüsse für Vereinssportlehrerin/-lehrer auf zukünftig 190.000,00 €.

 

Die Finanzierung der 8 Stadttrainerstellen (100 Prozent Kostenanteil bei der Stadt) in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde im aktuellen Doppelhaushalt 2018/19 von 36.000 Euro auf 40.000 Euro pro Stelle bereits angepasst. Diese finanzielle Maßnahme ist zwingend um die vom Landesrechnungshof geforderte und von der Landesförderrichtlinie vorgegebene finanzielle Verbesserung der Vereinstrainer zu ergänzen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Produkt 42102 Sportförderung,  im Produktkonto 42102.54190040/74190040 – Zuwendungen für hauptberufliche Tätigkeit im Sport - Personalkostenzuschuss für Vereinssportlehrerin/-lehrer:

von 98.265,00 € um 91.735 € erhöht auf 190.000,00 €

 

Deckungsquelle:

Produkt 11119 – Doppeljubiläum,

Produktkonto: 11119. 54190000/74190000: Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige: statt 700.000 verringert um 91.735 auf 608.265

 

Für die Folgejahre ab 2020 ist dieser Betrag in den Haushalt einzustellen.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 42102 - Förderung des Sports - Konten 54190040/74190040 - Zuwendungen für hauptberufliche Tätigkeit im Sport
- Personalkostenzuschuss für Vereinssportlehrerin/-lehrer wird von 98.265,00 € auf 190.000,00 € erhöht.

 

Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Sportförderung nach Punkt 5.2.2. der Richtlinie für die Anpassung der Förderung der geförderten Vereinsportlehrerstellen in Rostocker Sportvereinen an die allgemeine Kostensteigerung mit einer Erhöhung um 91.735,00 Euro auf 190.000,00 Euro bereitgestellt.

 

 

Beschluss Nr. 2018/AN/4037:

 

Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2019 und die folgenden Jahre im Produkt 42102
- Förderung des Sports -, Konto 54190020/74190020 - Zuschüsse an Verbände und Vereine wird von 742.700,00 € um 91.800,00 € auf 834.500,00 € erhöht.

 

Die zusätzlichen Mittel werden im Rahmen der Sportförderung nach Punkt 5.2.2. der Richtlinie für die Anpassung der Förderung der geförderten Vereinsportlehrerstellen in Rostocker Sportvereinen an die allgemeine Kostensteigerung mit einer Erhöhung um 91.800,00 Euro bereitgestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt