Änderungsantrag - 2018/BV/3465-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage wird in § 4 Gebühren und Zeiten wie folgt geändert (Änderung fett):

 

Zone W

 

Beschreibung

Zeiten

Gebühren/Stunde

Ortsteil
Seebad Warnemünde

begrenzt durch
See­promenade,
Am Strom,
Am Bahnhof,
Zum Zollamt,
Lort­zing­­str.,
An der Stadtautobahn, Fr.-Barne­witz-Str.,
Wiesenweg,
Weidenweg,
Parkstraße

Sommersaison
(1. Tag Osterferien bis letzter Tag Herbstferien M-V)

(Erster Ferientag der Osterferien bis zum letzten Ferientag der Herbstferien in einem deutschen Bundesland)

täglich 8 - 19 Uhr

3,00 EUR
(Mindestgebühr
1,00 €)

außerhalb
Sommersaison

täglich 8 - 19 Uhr

1,00 EUR
(Mindestgebühr
0,50 €)

 

Der Saisonbegriff soll  an den in Warnemünde praktizierten Saisonbegriff angepasst weden.

( Erster Ferientag der Osterferien bis letzter Ferientag der Herbstferien in einem deutschen Bundesland)

 

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Begründung:

 

Der Saisonbegriff sollte vereinfacht werden, um Verwirrungen bei den Urlaubern zu vermeiden. Diese kommen zu einem großen Teil aus  anderen Bundesländern.

 

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen