Änderungsantrag - 2018/BV/3465-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Anlage wird in § 4 Gebühren und Zeiten wie folgt geändert (Änderungen fett):

 

 

Zone W

 

Beschreibung

Zeiten

Gebühren/Stunde

Ortsteil
Seebad Warnemünde

begrenzt durch
See­promenade,
Am Strom,
Am Bahnhof,
Zum Zollamt,
Lort­zing­­str.,
An der Stadtautobahn, Fr.-Barne­witz-Str.,
Wiesenweg,
Weidenweg,
Parkstraße

Sommersaison
(1. Tag Osterferien bis letzter Tag Herbstferien M-V)

täglich 8 - 19 Uhr

2,00 EUR
(Mindestgebühr
1,00 €)

außerhalb
Sommersaison

täglich 8 - 19 Uhr

1,00 EUR
(Mindestgebühr
0,50 €)

 

 

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Begründung:

 

Der Stundensatz im Bereich Zone W (Warnemünde) soll 2,00 Euro betragen.

 

Mit 3,00 Euro würde der Höchstsatz an Parkgebühren in Deutschland erreicht. Das ist nicht angemessen.

Ein Grund, warum der Höchstsatz in Warnemünde 50% höher sein soll als  in der Innenstadt ist nicht erkennbar. Zwar ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Parkplätze in Warnemünde möglicherweise zumindest in der  Hauptsaison noch begrenzter als in der Innenstadt, anderseits gibt es  im Ortskern von Warnemünde im Gegensatz zur Innenstadt keine privaten Parkhäuser.

 

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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04.10.2018 - Finanzausschuss - abgelehnt

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17.10.2018 - Bürgerschaft - abgelehnt