Beschlussvorlage - 2018/BV/4004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Ein Teil der im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock als naturnahe Grünfläche GFL 13.4 und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft soll geändert werden. Sie soll künftig als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen werden. Die Änderungsfläche für den Gemeinbedarf ist ca. 2,4  ha groß.

 

 

2. Der Entwurf der 15. Änderung und die Begründung dazu (Anlage 1) werden nach Prüfung und entsprechender Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

In ihrer Sitzung am 09.11.2016 hat die Bürgerschaft die Umsetzung von Handlungsempfehlungen zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom 06.09.2016 beschlossen.

Als dringende Maßnahme aus den Handlungsempfehlungen wurde auch die Realisierung des Neubaus der neuen Feuer- und Rettungswache 3 im Bereich Toitenwinkel, Dierkower Allee beschlossen. Als geeignetes Grundstück wurde durch die beteiligten Ämter in verschiedenen Runden ein Grundstück im Kreuzungsbereich Dierkower Allee/ Hinrichsdorfer Str. gefunden.

 

Für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 3 am Standort Dierkower Allee ist zeitnah Baurecht zu schaffen, um der kommunalen Aufgabe der Daseinsvorsorge im Rostocker Nordosten zu entsprechen.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flächen als naturnahe Grünfläche und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der Bebauungsplan ist damit derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2009 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3“ entsprechend geändert werden.

Der Geltungsbereich der 15. Änderung umfasst ca. 3,7 ha. Davon werden ca. 2,4 ha zur Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert und auf ca. 1,3 ha bleiben die naturnahe Grünfläche und die Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erhalten.

 

Aufgrund der Größe und dem Inhalt der Änderung sind die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt und es werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Um mögliche Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 genannten Schutzgüter bewerten zu können, wurden mit Schreiben vom 04.05.2018 die Behörden und weiteren Träger öffentlicher Belange gebeten zu prüfen, ob ihre Belange berührt sind und insbesondere, ob es aus Ihrer Sicht noch Ergänzungen für den Umfang und Detaillierungsgrad des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung gibt.

Die im Zuge der Parallelaufstellung des Bebauungsplans Nr. 13.GB.198 ermittelten Umweltauswirkungen haben gezeigt, dass mögliche Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 genannten Schutzgüter ausgeschlossen werden können. Somit sind die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB gegeben.

Ein eigener Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.

 

Die Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und deren Behandlung sind in Anlage 2 dargestellt.

Die Anregungen und Hinweise wurden entsprechend in die Begründung eingearbeitet.

Zur Verdeutlichung des Planungskonzeptes gemäß Programmsatz G 6.4 (8) des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Region Rostock, das entsprechende Trassen und Übergangsstellen zur Sicherung der Entwicklungsoption eines systemübergreifenden Stadtbahnnetzes freigehalten werden sollen, wird die bestehende Straßenbahntrasse in den Plan übernommen. Das entspricht auch einer Anregung der RSAG.

 

Der vorliegende Entwurf der 15. Änderung und die Begründung dazu werden zur Auslegung bestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.10.2018 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen