Beschlussvorlage - 2018/BV/3998
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldzuwendung für das Konservatorium der Hansestadt Rostock in Höhe von 10.000,- EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 24.09.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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17.10.2018
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Beschlussvorschriften:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Das Konservatorium der Hansestadt Rostock erhielt am 04.05.2018 von der SCHLIE-STIFTUNG, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg eine Geldzuwendung in Höhe von 10.000 EUR für das Projekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JeKi–Unterprojektes Rokis (Rostocker Kinder singen). Die unterzeichnete „Erklärung zur Hingabe einer Geldzuwendung“ liegt dem Konservatorium vor.
Die Verwendung erfolgt unmittelbar gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 zur Förderung von Kunst und Kultur.
Laut Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 in Verbindung mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,00 EUR durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt:44
Produkt:26301Bezeichnung: Konservatorium, Musikschule der
Hanse- und Universitätsstadt
Rostock
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: -Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2018 | 46290043 / Sonstige laufende Erträge - Spenden - Jeki | 10.000 |
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xDie finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
xliegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
kein Bezug