Informationsvorlage - 2018/IV/3993

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Beratungsfolge

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§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss der Bürgerschaft hat am 19.10.2017 festgelegt, dass dem Ausschuss durch die Stadtverwaltung vierteljährlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet werden soll.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage die Berichterstattung der VTR GmbH zum 2. Quartal 2018 übergeben.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes 2018, der von der Geschäftsführung am 06.07.2018 aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung am 23.07.2018 beschlossen wurde. 

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 30.06.2018 einen Wert von 2.125 TEUR. Damit ergibt sich eine positive Plan/Ist-Abweichung in Höhe von 1.324 TEUR. Ursache der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz größere Betriebsleistung (+ 1.240 TEUR) und ein um 84 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zum Planansatz höhere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die Zuschusszahlungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (+ 1.250 TEUR), den höheren Umsatzerlöse aus Theaterkartenverkauf sowie Vermietung und Sponsoring (+ 24 TEUR), der geringen Auflösung des Sonderpostens (- 34 TEUR) und der nicht vereinnahmten Erstattungen aus Nutzungsvereinbarung (-166 TEUR). Die Abweichung ist im Wesentlichen auf die Überschneidung der notwendigen Liquiditätsüberbrückung für die zeitlich verzögerten Zahlungen von Landeszuschüssen und deren kumulierten Nachzahlung zurückzuführen.

Der geringe Betriebsaufwand ist bei Plan–Ist–Vergleich insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 24 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 50 TEUR), dem Personalaufwand (- 4 TEUR) und den Abschreibungen

(- 54 TEUR) zurückzuführen.

 

 

 

Das zum 31.12.2018 in Höhe von 0 TEUR erwartete Jahresergebnis berücksichtigt die teilweise Auflösung der Rückstellung zur Optimierung der Umstrukturierung (356 TEUR), die aus nicht benötigten Vorjahreszuschüssen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage der Zielvereinbarung gebildet wurde. Für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock tatsächlich zahlungswirksam wird im Jahr 2018 deshalb nicht ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 8.756 TEUR sondern nur von 8.400 TEUR.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.10.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben