Stellungnahme - 2018/AN/3952-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Aus humanitären Gründen ist der Antrag zu begrüßen. Das Selbstverständnis der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als weltoffene Stadt spricht ebenfalls für den Antrag.

 

Einschränkend ist jedoch auf die nicht durch die Stadtverwaltung zu klärende Frage der Aufenthaltserlaubnisse hinzuweisen.

Zudem muss an die schwierige Situation bei der Versorgung Geflüchteter mit Wohnraum erinnert werden.

Aktuell könnten lediglich einige Plätze in einer Gemeinschaftsunterkunft ohne weitere Zusagen angeboten werden."

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben