Antrag - 2018/AN/3960

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft zu ihrer Sitzung am 5. Dezember 2018  Ende Januar 2019 * ein Umsetzungskonzept für die Einführung eines Sozialtickets als ermäßigte Wochen- und Monatskarte für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im VVW zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieses Konzept soll auch einen Finanzierungsvorschlag enthalten.

Die Ausweitung des Sozialtarifs auf Wochen- und Monatskarten soll zum Tarifwechsel am 1. Februar 2019 wirksam werden können.

 

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                  * Termin in Sitzung BS 17.10.2018 redaktionell geändert.

 

Sachverhalt:

 

Ziel des Antrages ist es, die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit geringem Einkommen in unserer Stadt zu verbessern. Viele Angebote und Vereine in Rostock sind stadtweit organisiert. Die Nutzung dieser Angebote und Mitwirkung in den Vereinen erfordert Fahrten zum Beispiel in die Innenstadt. Hierfür ist es sinnvoll, regelmäßig den ÖPNV nutzen zu können und nicht nur an einzelnen Tagen.

 

Gemäß Beschluss der Bürgerschaft Nr. 0300/07-DA vom 14.03.2007 bietet der Verkehrsverbund Warnow einen Sozialtarif an. Er berechtigt zur Inanspruchnahme von ermäßigten Einzel- und Tagestickets in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ermäßigte Wochen- und Monatstickets sind bislang jedoch nicht vorgesehen. Dies erscheint im Sinne der Teilhabegerechtigkeit nicht sinnvoll und inkonsequent. Zeitfahrkarten sind in erster Linie dazu gedacht, den Kundinnen und Kunden bei regelmäßiger Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs Einsparungen zu ermöglichen. Gerade der Personenkreis, der auf Unterstützung wie Sozialhilfe angewiesen ist, hat besonderen Bedarf an kostensparenden Angeboten wie Wochen- oder Monatskarten. Die Kostenersparnis ergibt sich jedoch nur in einem angemessenen Umfang, wenn auch für Wochen- und Monatskarten der ermäßigte Preis erhoben wird.

 

Der Sozialtarif kann von folgenden Personen genutzt werden:

- Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II / Sozialgeld nach SGB II,

- Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen sowie

- Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerbungsleistungsgesetz.

 

Voraussetzung ist der Vermerk „SozT“ im Warnowpass.

 

Im Haushalt für 2019 sind für das Sozialticket in bisheriger Form derzeit Ausgleichszahlungen an den VVW in Höhe von 180.000 € für Ermäßigungen für Empfänger nach SGB II und 50.000 € nach SGB XII vorgesehen (TH 50, 35101 55890010 und 35101 55890011). Teil des Umsetzungskonzeptes soll auch eine Prognose zu den zu erwartenden Mehrkosten und der Vorschlag einer Deckungsquelle sein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Uwe Flachsmeyer

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen