Beschlussvorlage - 2018/BV/3951

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Dreizehnte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1) und billigt die dazugehörige Kalkulation (Anlage 2-5)

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0683/05-BV, 0723/06-BV, 0720/07-BV, 0540/08-BV, 2009/BV/0509, 2010/BV/1418, 2011/BV/2449, 2012/BV/3783, 2013/BV/5089, 2014/BV/0132, 2015/BV/1116, 2016/BV/1998, 2017/BV/3028

 

Sachverhalt:

Mit der eingereichten Beschlussvorlage soll der § 4 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geändert werden.

 

Im § 4 sind die Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen festgelegt.

 

Auf Grundlage der Gebührenkalkulation, die als Anlage 2 Bestandteil der Beschlussvorlage ist, ergeben sich für das Jahr 2019 unter Beibehaltung des Allgemeininteresses (Anlage 2, Seite 5) Gebührensätze, die in allen Reinigungsklassen zwischen 2,2 und 6,7 Prozent steigen werden.

Die Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst werden im kommenden Jahr um 447.500,- € steigen (Anlage 2 Seite 2).

 

Diese Kostensteigerung ergibt sich aus gestiegenen Kosten bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) und geringfügig steigenden Kosten beim Amt für Umweltschutz. Dazu ausführlich in den Abschnitten „Kosten der SR GmbH“ und „Kosten der Stadtverwaltung“.

 

Bei der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr werden die Kosten des Teams Fugengrün, der Entsorgung des Straßenkehrichts, der Stadtverwaltung und der Zu- und Abschläge aus der Nachkalkulation 2017 auf die einzelnen Leistungsarten umgelegt (Anlage 2 Seite 3). Für die Ermittlung der Gebührensätze sind die Leistungsarten Fahrbahnreinigung, Winterdienst Fahrbahn, Gehwegreinigung und Winterdienst Gehwege relevant.

 

Auf der Grundlage des Vertrages über die Straßenreinigung vom 17.02.1994 und dem vorgegebenen Leistungsumfang hat die SR GmbH ihre Kosten kalkuliert und die entsprechenden Einzelpreise für 2019 ermittelt.

 

Durch den beratenden Ingenieur Dipl.-Ing. Dirk Henssen wurden die kalkulierten Entgelte auf die Vereinbarkeit mit den preisrechtlichen Vorschriften geprüft.

 

Ein entsprechender Prüfbericht (Anlage 8 der Beschlussvorlage) wurde ausgefertigt und ist Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.

 

Kosten der SR GmbH

 

Die Gesamtkosten der SR GmbH für Straßenreinigung und Winterdienst werden im Vergleich zu 2018 um 441.200 € steigen, das entspricht einer Kostensteigerung um 8,6 Prozent. Dafür sind gestiegene Personalkosten, ein höherer Dieselpreis sowie Investitionen, die höhere Abschreibungen und Zinskosten nach sich ziehen, aber auch eine Erweiterung des Leistungsumfangs verantwortlich.

 

Für die Beschäftigten der SR GmbH sind Entgelterhöhungen zum 01.01.2019 mit dem am 30.06.2017 abgeschlossenen 3. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbart. Die Entgelterhöhungen erfolgen für alle Lohngruppen als Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,4%, außerdem erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 140,00 Euro im Januar 2019.

 

Bezogen auf die Lohnsumme der SR GmbH ergibt sich aufgrund des 3. Änderungstarifvertrags für das Jahr 2019 eine Lohnerhöhung von 2,52 %.

 

Die für 2019 erfolgte Lohnerhöhung liegt im Bereich der Tariferhöhungen des öffentlichen Dienstes für das Jahr 2019.

 

In den Kosten für das Jahr 2019 sind die Ersatzbeschaffung für Groß-/Kleinmaschinen, Transporter/Geräteträger, Ladetechnik, Wildkrautentfernungstechnik, Abfallsauger, sowie diverser Winterdiensttechnik berücksichtigt. Soweit durch die Beschaffungen dem Ersatz bereits abgeschriebener Geräte dienen, steigen die Abschreibungs- und Zinskosten für das Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr entsprechend an.

Die Kosten für Dieselkraftstoff hat die SR GmbH zum Einkaufspreis der letzten Lieferung vor der Kalkulation vom 14.06.2018 mit 97,9 Cent pro Liter bewertet. Der DK-Preis für die Kalkulation 2019 liegt damit 18,2 % über dem Preis für die Kalkulation 2018.

 

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die gestiegenen Kosten ist die Erweiterung des Leistungsumfanges. So wird in den Wohngebieten des Nordostens und des Nordwestens ab Frühjahr 2019 jeweils ein Handreiniger mit Abfallsauger eingesetzt. Diese Handreiniger werden dann auch Ämter übergreifend Verunreinigungen auf städtischen Flächen beseitigen.

 

Da die Kosten der beiden neuen Handreiniger nicht auf die Gebührenpflichtigen umgelegt werden können, erhöht sich dadurch der Zuschuss der HRO (Anlage 2 Seite 2).

 

Der Preis für die Kehrgutentsorgung sinkt um 3,3 % das entspricht einer Summe von

4.200,- €. Dieser Preis wurde durch die SR GmbH wie in den Vorjahren in einem Vergabeverfahren nach VOL/A im Wettbewerb ermittelt.

 

Kosten der Stadtverwaltung

 

Die Kosten der Stadtverwaltung sind gebührenfähige Kosten der Ämter, die im Rahmen des Satzungsvollzuges sowie des Gebühreneinzuges Leistungen für die Straßenreinigung und den Winterdienst erbringen. Diese Kosten werden gegenüber 2018 um 6.300 € steigen.

Wie bei der SR GmbH ist das auf tarifbedingte Erhöhungen der Personalkosten zurückzuführen.

 

Der Anteil der Kosten der Stadtverwaltung an den Gesamtkosten beläuft sich damit im Jahr 2019 auf 9,6 %.

 

Nicht in der Kalkulation angesetzte Leistungen

 

Nach den Festlegungen des § 50 Abs. 1 StrWG-MV sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Als geschlossene Ortslage gilt hierbei der Teil des Gemeindebezirkes, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute oder ähnliche Grundstücke sind nicht maßgebend. Nach einem Urteil des OVG Münster (v. 23.10.79 2 A 1123/79) wird die geschlossene Ortslage dann unterbrochen, wenn der unbebaute Zwischenraum ca. 150 m oder länger ist.

 

In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind dies z. B. solche Straßen wie die „Bäderstraße“ und die Warnemünder Straße. Für solche Straßen gelten die Festlegungen des § 50 Abs. 3 StrWG-MV, wonach die Träger der Straßenbaulast nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen bzw. bei Schnee- und Eisglätte streuen sollen. Dies ist keine gebührenfähige Straßenreinigung im Sinne des StrWG-MV und KAG MV.

 

Aus den o. g. Gründen werden in der Gebührenkalkulation die nicht gebührenfähigen Kosten für die Reinigung und den Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage ausgesondert.

 

Da ein Teil der Angebotspreise Kosten beinhalten, die insbesondere beim Winterdienst von Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage verursacht werden, und anteilig Verwaltungskosten, Kosten für Entsorgung von Straßenkehricht und Zu- und Abschläge anfallen, ist es notwendig entsprechende Kostenabgrenzungen vorzunehmen.

Das betrifft auch die Kosten für die Reinigung und den Winterdienst an Haltestellen des ÖPNV.

 

Erstattung an die DB Station & Service AG

 

Im Bereich des Hauptbahnhofes sowie des S-Bahnhofes in Lütten-Klein werden im Auftrag der HRO von der DB Station & Service AG Reinigungsleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt.

Die entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gesamtkosten für Straßenreinigung und Winterdienst, fließen aber nicht in die Gebührenkalkulation ein.

 

Kosten für zusätzliche Reinigungen

 

Die hier eingestellten Kosten ergeben sich aus Reinigungsleistungen, die im Rahmen von Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Ostermarkt u.s.w.) oder nach Witterungsunbilden (z. B. Stürme oder Treibsand) zusätzlich zu den geplanten Reinigungen beauftragt werden müssen. Auch diese Kosten fließen nicht in die Gebührenkalkulation ein.

Zu- und Abschläge zu den Gesamtkosten

 

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2017 ergibt sich eine Kostenüberdeckung von 67.700,00 €. Diese werden in der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2019 gebührenmindernd berücksichtigt.

 

Im KAG M-V heißt es hierzu: „Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraums die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ab, so sind Kostenüberdeckungen spätestens innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.“

 

Der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, die in der Gebührenkalkulation für 2019 errechneten Gebührensätze für die einzelnen Reinigungsklassen zu beschließen.

 

Hierzu Tabellen: Berechnung der Jahresgebühr für das Jahr 2019 pro Flächenmeter in den

                           Reinigungsklassen 1-7  (Anlage 2 Seite 5)

 

Reinigungs-klasse

Gebührensatz 2018

Gebührensatz 2019

Änderung %

1

82,92 €

85,68 €

3,3

2

53,88 €

55,08 €

2,2

3

33,12 €

33,84 €

2,2

4

26,52 €

27,72 €

4,5

5

17,04 €

18,12 €

6,3

6

9,60 €

  10,20 €

6,3

7

5,40 €

  5,76 €

6,7

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 73

 

Produkt: 54501Bezeichnung: Straßenreinigung und Winterdienst

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2019

54501

4.060.150,- €

6.200.200,- €

4.060.150,- €

6.200.200,- €

Die finanziellen Mittel sind nicht in vollem Umfang Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung. Die Finanzen werden im Jahr 2019 mit einer überplanmäßigen Bewilligung in Höhe von 192.600 EUR durch das Amt für Umweltschutz geordnet.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die Vorlage hat keinen Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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01.11.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.11.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen