Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3934

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Beratungsfolge

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Hiermit bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
 

  1. Ist dem Senator bekannt, um wie viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige es sich konkret handelt, welche die Vorfälle Wallanlagen etc. immer wieder auslösen? Wie viele umA sind an den Vorfällen beteiligt?
  2. Seit wann ist dem Senator die Problematik hinsichtlich 1. bekannt? Gab es für sie schon früher Anhaltspunkte im Jugendamt, z.B. durch die Zuarbeit von Sozialarbeitern, Trägern, kommunalen Ordnungsdienst oder sonstigen Stellen?
  3. Gibt es in der Hansestadt Rostock Einrichtungen/Dienste, die das von der Polizei bezeichnete Sleep-In-Verfahren oder ein artverwandtes Verfahren mit ausdrücklicher Erlaubnis/Genehmigung des Jugendamtes wenigstens mittelbar anbieten?

Falls ja: wie werden die Verfahren konkret angeboten bzw. wie sind sie konkret ausgestaltet?

Falls ja: Sind entsprechende Vereinbarungen in den in den LEQV getroffen worden und existieren entsprechende Betriebserlaubnisse oder wurden sie nach Kenntnis des Jugendamtes bei der zuständigen Stelle wenigstens beantragt?

Falls ja: wie wird das fachlich begründet bzw. woraus ergibt sich die planerische Notwendigkeit für solche „Angebote“? Sind die „Angebote“ wenigstens teilweise auf Personalmangel seitens des Jugendamtes zurückzuführen?

Falls nein: wie werden die Verfahren konkret angeboten bzw. wie sind sie konkret ausgestaltet?

Falls nein: warum wird das Bereithalten solcher Angebote vom Jugendamt geduldet? Existieren notwendige Betriebserlaubnisse? Falls nicht: wurden sie bei der zuständigen Stelle nach Kenntnis des Jugendamtes beantragt?
 

Falls nein: mit welcher fachlichen Begründung erfolgte eine solche Duldung bzw. aus welcher planerischen Notwendigkeit? Ist eine solche Duldung wenigstens teilweise auf Personalmangel seitens des Jugendamtes zurückzuführen?

Falls nein: Wie werden diese Angebote vergütet? Erfolgt eine Vergütung des Trägers anhand des sonstig regulär angebotenen Leistungsspektrums? Welcher Personalschlüssel wird zugrunde gelegt?

  1. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Jugendamtes seit dem September 2013 unternommen, um das Problem zu 1. zu lösen?
  2. Gibt es ggf. nach Ansicht des Jugendamtes in der Rostocker Jugendhilfelandschaft die entsprechenden Alternativangebote für Kinder und Jugendliche?

Falls nein: welche konkreten Schritte werden unternommen bzw. sollen unternommen werden, um diesen Bedarf zu decken? Gibt es eine umfassende Sozialraumanalyse und einen Sozialraumplan für die Hansestadt Rostock unter Beachtung der aktuellen wissenschaftlichen Standards?

Falls ja: welche Schritte wurden unternommen? Gibt es eine umfassende Sozialraumanalyse und einen Sozialraumplan für die Hansestadt Rostock unter Beachtung der aktuellen wissenschaftlichen Standards?

  1. Wie viele Stellen sind im Jugendamt zurzeit unbesetzt, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst? Wie viele Stellen im Jugendamt sind seit dem 01.01.2018 unbesetzt, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst? Bitte tabellarisch nach Einzelstelle laut Stellenplan darlegen, inkl. Zeitpunkt einer erfolgten bzw. absehbaren Nachbesetzung.

Wie viele Stellen sind zwar seit dem 01.01.2018 planbesetzt, der Stelleninhaber jedoch aufgrund von Krankheit länger als sechs Wochen oder Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit nicht anwesend, insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst? Bitte tabellarisch nach Einzelstelle laut Stellenplan Abwesenheit darlegen.

Wie viele Fälle werden zurzeit durch einen Mitarbeiter betreut, insbesondere beim Allgemeinen Sozialen Dienst? Wie wirkt sich die Fallzahl auf die Möglichkeit zur schnellen Hilfe aus? Kann ein Hilfeangebot über Sleep-In-Verfahren hinaus für den betroffenen Personenkreis aus personellen Gründen zurzeit überhaupt realisiert und der Bedarf ermittelt werden?

 

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Beschlüsse

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05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben