Informationsvorlage - 2018/IV/3928

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 20 GemHVO-Doppik des Landes M-V

 

Sachverhalt:

Gemäß § 20 GemHVO-Doppik schreibt der Gesetzgeber eine Berichtspflicht vor, die nach den örtlichen Bedürfnissen zu gestalten ist. Es ist sicherzustellen, dass die Bürgerschaft während eines Haushaltsjahres über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet wird.

 

Der vorliegende Bericht umfasst die Übersicht über den Stand des Haushaltsvollzugs per 30.06.2018 sowie die Prognosen der Organisationseinheiten zum 31.12.2018 für die Ergebnis- und Finanzrechnung. Er enthält eine Zeitreihe über die Abrechnung der Ziele und Kennzahlen der wesentlichen Produkte.

 

 

 

In Vertretung

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.08.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben