Beschlussvorlage - 2018/BV/3920

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1. Die Maßnahmenkonzepte zum "Lärmaktionsplan der Stufe III für den Ballungsraum Hanse- und Universitätsstadt Rostock" zur Minderung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr, Straßenbahnverkehr und Schienenwege der Deutschen Bahn sowie
zum Schutz der „Ruhigen Gebiete“(entsprechend Anlage LAP III_EV_Anlage Maßnahmenkonzepte.pdf ) sind schrittweise umzusetzen und hierfür erforderliche
Mittel nach Maßgabe des Haushalts einzustellen. / bzw. die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Investitionskorridore durch Priorisierung der Ämter.

 

2. Bis spätestens September 2022 ist die Bürgerschaft über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen des Lärmaktionsplanes Stufe III zu informieren.

 

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Beschlussvorschriften:§ 22 KV M-V, § 47 e BImSchG

 

bereits gefasste Beschlüsse:

1753/64/1998 „Umsetzung des Lärmminderungsprogramms und Luftreinhalteplans“

 

0610/08-BV „Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktions- und

Luftreinhalteplanung in der Hansestadt Rostock“

 

2014/BV/0230 "Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung der
Stufe II für den Ballungsraum Hansestadt Rostock"

 

2016/BV/1767 Ergänzung des "Lärmaktionsplan der Stufe II für den Ballungsraum Hansestadt Rostock" und den "Beitrag Schienenverkehr"

 

Sachverhalt:

Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImschG) im sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ §§ 47 a – f wurde durch das Amt für Umweltschutz und die projektbegleitende Lenkungsgruppe der Lärmaktionsplan Stufe III für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erarbeitet. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes gilt es insbesondere Bereiche mit potenziell gesundheitsgefährdenden Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts aufzuzeigen und geeignete Maßnahmen vorzusehen, um diese Belastungen zu verringern oder zu vermeiden und die Lebensqualität in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu erhöhen.

Die Leitlinien der Hanse- und Universitätsstadt Rostock definieren dazu übergeordnete Ziele der Stadtentwicklung, welche einen langfristigen strategischen Handlungsrahmen darstellen. Sie werden in der Lärmaktionsplanung, welche eine kommunale Fachplanung ist, berücksichtigt und durch konkrete Maßnahmen weiter untersetzt. Genannt seien hier die Leitlinie II Hafenstadt und Wirtschaftszentrum (speziell II.3 Mobilität gewährleisten, Verkehrsbelastung senken) sowie die Leitlinie VIII Grüne Stadt am Meer
(speziell VIII.2 Luft- und Lärmbelastung senken und gesundes Lokalklima schaffen).

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde als einziger Ballungsraum in M-V einer umfassenden Kartierung hinsichtlich des Umgebungslärms durch den Straßen- und Schienenverkehr sowie durch Industrie-, Gewerbe- und Hafenanlagen des Seehafens unterzogen. Hauptverursacher der Lärmbelastung sind der Straßenverkehr und der Lärm ausgehend von den Schienenwegen der Deutschen Bahn.

Von Lärmpegeln im gesundheitsgefährdenden Bereich sind ca. 2820 Einwohnende durch den Straßenverkehr, ca. 1250 Einwohnende durch Schienenverkehr auf den Gleisen der Deutschen Bahn und ca. 690 Einwohnende durch den Straßenbahnverkehr betroffen.

Durch Industrie- und Hafenanlagen werden keine Betroffenheiten oberhalb der Schwellenwerte zur Gesundheitsgefahr hervorgerufen, so dass hierfür auch keine Maßnahmen vorgesehen werden.

Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes erfolgte unter Mitwirkung der breiten Öffentlichkeit. Dies ist in Rostock durch Information, Beteiligung und Anhörung zur Ausarbeitung der Aktionspläne erfolgt. In der örtlichen Presse und unter
www.rostock-wird-leiser.de wurde regelmäßig berichtet. In zwei Expertengesprächen, einem Lärmforum am 14. Juni 2018, der Beteiligungsphase vom 24. Januar bis 07. März 2018 auf und der öffentlichen Auslegung des Lärmaktionsplanes vom 19. Juni bis 06. Juli 2018 konnten die Maßnahmen diskutiert werden. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Abwägungspapier zusammengestellt.

Bezüglich des Schienenverkehrslärms wurden zwölf Lärmbrennpunkte ausgewiesen,

an denen vorrangig die Anlage von Schallschutzwänden und die Schließung von Baulücken empfohlen wird. Für prioritäre Bereiche soll in der Stufe III eine frühzeitige Abstimmung mit der Deutschen Bahn erfolgen, um dann konkrete Machbarkeitsstudien erstellen zu können, die als Grundlage für Fördermittelgeber dienen.

Die Rostocker Straßenbahn AG hat alle in Stufe II geplanten Maßnahmen abgeschlossen, dazu gehört beispielsweise die Verbesserung des Schmier-verfahrens zur Vermeidung von Kurvenquietschen. Außerdem wirkt sich der Einsatz von modernen Niederflurbahnen lärmmindernd aus. Bei der Realisierung von Maßnahmen berücksichtigt die RSAG stets lärmmindernde Bauweisen, so sind in Stufe III auf Fahrbahnen geführten Asphaltdecken geplant und es werden alternative Materialien für den Schienenunterbau getestet.

Zu den konkreten Maßnahmen zur Lärmminderung von Verkehrslärm gehören beispielsweise Fahrbahnsanierungen, einschließlich Einbau neuer lärmarmer Fahrbahnoberflächen, Geschwindigkeitsreduzierungen, Lärmschutzwände und Maßnahmen zur Verstetigung des Verkehrs, wie z.B. Kreisverkehre oder die Koordinierung von Lichtsignalanlagen. Durch die Maßnahmen kann die Anzahl der mit sehr hohen Lärmpegeln belasteten Einwohnenden deutlich gesenkt werden. Dies gilt insbesondere für Lärmbrennpunkte, also akustisch besonders auffällige Bereiche mit Lärmpegeln oberhalb 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts, mit mehr als 5 Lärmbetroffenen an einem Straßenabschnitt in Misch- und Wohngebieten. Insgesamt werden im vorliegenden Lärmaktionsplan für 39 der 46 Lärmbrennpunkte aus dem Straßenverkehr geeignete aktive Lärmminderungsmaßnahmen benannt.

Daneben kommt der Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf den Umweltverbund eine hohe Bedeutung zu. Die Maßnahmen des LAP müssen auch im Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ), der Luftreinhalteplanung, der Flächennutzungsplanung, dem Energie- und Klimaschutzkonzept sowie der kommunalen Bauleitplanung Berücksichtigung finden.

Der LAP kann zudem eine wichtige Grundlage für Fördermaßnahmen im Rahmen des
EFRE-Programms im Zuge der Städtebauförderung darstellen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Reduzierung der Lärmbelastung, sondern auch der Schutz von ruhigen Gebieten. Diese sind vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Mit dem Lärmaktionsplan wird die Gebietskulisse für ruhige Gebiete für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock entwickelt. Diese beinhaltet die Landschaftsräume „Diedrichshagen“ und „Rostocker Heide“ sowie 20 Stadtoasen. Die ruhigen Gebiete erstrecken sich über eine Gesamtfläche von 6.130 ha. Das sind rund 3 % der Fläche der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Entwicklung der ruhigen Gebiete in der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist im Fachbeitrag „Ruhige Gebiete“ detailliert und im vorliegenden Lärmaktionsplan Stufe III zusammenfassend dargestellt.

Lärmkarten und Lärmaktionsplan sind alle fünf Jahre zu überarbeiten. Zwischenzeitlich ist über den Stand der Umsetzung der vorherigen Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung zu berichten.

Die Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung liefern einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock lebenden Menschen und erhöhen darüber hinaus die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt. Der LAP ist im Zuge kommunaler Fachplanungen umzusetzen.

In dem zentralen Verzeichnis

Q:\Usr\ALLE\Mapinfo\GIS Daten\Umwelt\Lärmaktionsplan 2018\Druckauftrag Lärmaktionsplan

finden Sie den Bericht zum Lärmaktionsplan Stufe III mit sämtlichen Anlagen und dem Abwägungspapier, einschließlich der zur Beschlussfassung vorzulegenden Maßnahmenkonzepte zur Lärmminderung im Straßenverkehr, Straßenbahnverkehr, Schienenverkehr sowie die Übersicht der Gebietskulisse zum Schutz "Ruhiger Gebiete".

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Abschätzungen der zu erwartenden Kosten für die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge siehe LAP Bericht Kapitel 7.1.2 (Straße; Zusammenfassung siehe Anlage LAP III_EV_OB_Anlage Kosten.pdf) und Kapitel 7.2 (Schiene). Die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der vorhandenen Investitionskorridore durch Priorisierung der Ämter.

 

Siehe Anhang 5:

Übersicht zu den erwarteten Kosten für die Maßnahmen bzgl. Straßenverkehrslärm

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:keinen

 

 

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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04.10.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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17.10.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen