Informationsvorlage - 2018/IV/3912

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

bereits gefasste Beschlüsse und Informationen:

 

  • Nr. 2017/AN/2513 vom 01.03.2017 Prüfantrag kostenloses Schülerticket,
  • Nr. 2017/AN/3277 vom 06.12.2017 Kostenloses Schülerticket,
  • Nr. 2018/IV/3458 vom 07.03.2018 Terminverlängerung zur Vorlage des Prüfergebnisses zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/3277

Kostenloses Schülerticket,

  • Nr. 2018/IV/3804 vom 27.06.2018 2. Terminverlängerung zur Vorlage des Prüfergebnisses zum Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/3277 -

Kostenloses Schülerticket,

  • Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3338-67 (ÄA) zum Haushalt 2018/2019

 

 

Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde mit Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/3277 beauftragt, einen Prüfprozess für die Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ab Schuljahresbeginn 2018/2019 zu führen.

 

Der Prüfauftrag impliziert einen kommunalen Leistungsumfang, der das schulgesetzlich verpflichtende Maß übersteigt. Insoweit ist in diesem Zusammenhang nicht ausschließlich von pflichtigen Aufgaben auszugehen.

 


Gegenwärtig sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 17.009 Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie 3.806 Schülerinnen und Schüler an frei getragenen Schulen mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet, von denen schon heute 7.507 das VVW-Schülerticket selbstfinanziert besitzen.

 

Die derzeitige Nutzerstatistik weist einen - auf die Gesamtzahl der Antragsberechtigten bezogenen - Anteil der Schülerinnen und Schüler, die das Schülerticket kaufen, von 11 % in der Klassenstufe 1 ansteigend bis über 60 % in der Oberstufe aus. Bei einer kostenfreien Schülerbeförderung wird eine signifikant steigende Inanspruchnahme von künftig ca. 45 % der Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 bis 75 % der Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe ermittelt und unterstellt. Daraus ergibt sich für das Schuljahr 2018/2019 ein seitens des VVW erwarteter Erlösausgleich in Summe von 4.193.200 € für Mindereinnahmen u.a. durch bisherige Nutzer von Einzelfahr- und Tageskarten sowie für erforderliche zusätzliche Fahrzeuge.

 

Zur Umsetzung würde seitens der RSAG sowie der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgendes Verfahren vorgeschlagen:

 

Die Verwaltung prüft nach Zuarbeit durch die Schulen im Einwohnermeldeverfahren die tatsächlich bezugsberechtigten Schülerinnen und Schüler (Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock) und ordert für diesen Personenkreis die Tickets im Block bei der RSAG. Zum Schuljahresbeginn erfolgt die Ausgabe über die Schulsekretariate. Die Rechnungsstellung der RSAG erfolgt an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Teilkosten, die aus der 5. Änderung des Schulgesetzes konnex zugeordnet werden können, werden durch die Stadt gegenüber dem Land abgerechnet. Hierbei wird von einer Refinanzierung durch das Land in Höhe von 364.200 EUR pro Jahr Sachkosten ausgegangen. Zur Vorgangsbearbeitung sowie zur Prüfung und Erarbeitung der Abrechnung der konnexen Kosten ist es erforderlich, bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusätzlich eine Sachbearbeiterstelle einzurichten, deren jährliche Personalkosten von 51.500 EUR die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ebenfalls aufgrund der Konnexität gegenüber dem Land in Rechnung zu stellen sind.

 

Mit Änderungsantrag Nr. 2018/BV/3338-67 (ÄA) zum Haushalt 2018/2019 wurde eine Kostenerstattung für jedes Schülerticket von Schülerinnen und Schülern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die nicht in den Genuss der konnex finanzierten Schulwegkostenfreiheit kommen, von monatlich 5,- EUR ab September 2018 bis auf weiteres, mindestens aber für zwei Jahre beschlossen. Die hierfür im Haushalt berücksichtigte Summe beläuft sich im Haushaltsjahr 2018 auf 200 TEUR und ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 500 TEUR pro Jahr. Diese Kosten sind bereits veranschlagt und somit ergibt sich für die Maßnahme der Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein resultierender zusätzlicher Gesamtaufwand von 3,329 Mio.EUR.

 

Unabhängig von einer ggf. beabsichtigten Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verbleiben pflichtige Schülerbeförderungsleistungen, die auch mit der Einführung eines kostenlosen Schülertickets nicht zwangsläufig abgelöst werden können. Dies betrifft u.a. gem. SchulG M-V § 113 (4) Pkt. 2 die Beförderung von Schülerinnen und Schüler, die wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung befördert werden müssen bzw. gem. SchulG M-V § 110 (2) Pkt. 8 die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern auf Unterrichtswegen – hier insbesondere die gruppenweise Beförderung zum Schwimmunterricht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:  40

 

Produkt:        24101Bezeichnung: Schülerbeförderung

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:      Bezeichnung: - in EUR -

 

 

Haushalts- jahr

 

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Erträge

Auf- wendungennnn

Ein- zahlungenn

Aus- zahlungen

2018

52410000/72410000

Schülerbeförderungskosten

     

-907.500

     

-907.500

2018

54159000/74159000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich

     

   +1.568.700

     

+1.568.700

2018

44242000/64242000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land

 

  -734.200

     

  -734.200

     

2019

52410000/72410000

Schülerbeförderungskosten

 

-907.500

 

-907.500

2019

54159000/74159000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich

     

  +3.744.700

     

+3.744.700

2019

44242000/64242000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land

 

-491.800

     

-491.800

     

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

22.08.2018 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

23.08.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

05.09.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben