Beschlussvorlage - 2018/BV/3885

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird ermächtigt, einen Vertrag mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) über eine vergünstigte Nutzung des ÖPNV in Form eines Jobtickets für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hanse - und Universitätsstadt Rostock sowie der Eigenbetriebe zum 01. Februar 2019 abzuschließen.
     
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den kommunalen Unternehmen die Einführung eines Jobtickets zu empfehlen.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Die Stadtverwaltung Rostock einschließlich ihrer Eigenbetriebe zählt mit 3.843 Beschäftigten per 30. Juni 2018 zu den größten Arbeitgebern in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Zur Sicherung und Verbesserung der Fachkräftebasis stellt sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als öffentlicher Arbeitgeber der wachsenden Konkurrenz am Arbeitsmarkt.

 

 

Gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat erarbeitet die Stadtverwaltung Vorschläge zur Erhöhung der Attraktivität als öffentlicher Arbeitgeber.

 

Neben den bekannten Vorzügen, wie sicherer Arbeitsplatz und gute sichere Bezahlung bietet die Stadtverwaltung ein modernes Arbeitszeitregime zum familienfreundlichen Arbeiten.

 

Bereits 2010 hatte sich die Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit dem Jobticktet auseinandergesetzt und eine interne Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Damals waren die Konditionen der VVW Verkehrsverbund Warnow GmbH jedoch für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht praktikabel und nicht umsetzbar. Aktuell bietet die VVW GmbH das Ticket mit einem Preisabschlag von 10 % VVW-Anteil ab 20 Tickets pro Firma an.

 

Das Jobticket, welches vom Arbeitgeber Stadtverwaltung mit weiteren 10 % der Kosten unterstützt wird, ist ein wichtiger Baustein zur Erhöhung der Attraktivität der Stadtverwaltung Rostock als öffentlicher Arbeitgeber. Pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter ergibt sich einschließlich des VVW-Anteils ein Gesamtrabatt von 20 % auf das jeweilige VVW-Abonnement (siehe Anlage).

 

Durch den vergünstigten Tarif wird erwartet, dass mehr Beschäftigte der Stadtverwaltung den ÖPNV nutzen. Dies trägt zur Umsetzung des Masterplans 100 % Klimaschutz für die Hansestadt Rostock und des Mobilitätsplans Zukunft (MOPZ) bei.

 

Die Verwaltung erwartet, dass ca. 30 % der Beschäftigten das Angebot für das Jobticket nutzen werden. Zum 30. Juni 2018 würde dies einer Anzahl von 1.153 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechen. Wird nun zu Grunde gelegt, dass die Beschäftigten die VVW Monatskarte Zone Rostock im Abonnement für 45,83 EUR (Tarif seit dem 01.02.2017, erhöht sich voraussichtlich zum 01.02.2019) nutzen, so ergibt sich für den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einschließlich der Eigenbetriebe eine voraussichtliche finanzielle Belastung von 63 TEUR pro Jahr. Das Klinikum Südstadt Rostock und die Eigenbetriebe „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung“ sowie „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ werden den Arbeitergeberzuschuss zum Jobticket in die Wirtschaftspläne 2019 ff. aufnehmen.

 

Dem gegenüber stehen zum einem Kostenersparnisse der Verwaltung durch eine geringere Inanspruchnahme von Einzelfahrkarten sowie dienstlicher Monatskarten. Allein durch die dienstlichen Monatskarten entstehen der Stadtverwaltung aktuell Aufwendungen von 68 TEUR pro Jahr. Das Jobticket kann zudem als Mobilitätskonzept angesehen werden. Durch die Einführung des Jobtickets wird erwartet, dass die Verkehrsmittel u.a. der Rostocker Straßenbahn AG durch eine höhere Nachfrage nach den vergünstigten Tickets besser ausgelastet werden. Darüber hinaus kann so gezielter auf die Bedürfnisse der Jobticketnutzer eingegangen werden. Zudem wird die Abrechnung des Jahresabonnements durch das Jobticket vereinfacht. Hierdurch können Effizienzsteigerungen bei der VVW GmbH sowie der Rostocker Straßenbahn AG erzielt werden. Die VVW GmbH hat per 30. Juni 2018 bereits mit acht Unternehmen Verträge zum Jobticket abgeschlossen.

Die Regelung greift auch für Beamte. Die Vergünstigung wird gemäß § 10 Bundesbesoldungsgesetz mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet. Auszubildende erhalten weiterhin einen Rabatt von 25 % auf ihr VVW-Abonnement.

 

 

Selbst beim umfangreichsten Tarif Gesamtnetz VVW würde die monatliche Freigrenze von 44 EUR gemäß § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommenssteuergesetz durch den gewährten Rabatt von maximal 10,33 EUR nicht überschritten werden. Es entsteht daher keine zusätzliche Einkommenssteuerbelastung für die Beschäftigten.

Aufgrund der hohen Mitarbeiteranzahl, ist die notwendige Mindestabnahme von 20 Jobtickets für einen Vertragsabschluss mit der VVW GmbH gesichert. Die Einführung des Jobtickets wird mit dem Tarifwechsel der VVW GmbH zum 01. Februar 2019 geplant.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden im Intranet der Stadtverwaltung über die Beschlussvorlage in Kenntnis gesetzt.

Die Gesamtpersonalvertretung, die sich seit langem für die Einführung eines Jobtickets einsetzt, ist in die Entscheidungsfindung einbezogen worden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 10

 

Produkt: 11201Bezeichnung: Personal

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

in EUR

Auf-

wendungen

in EUR

Ein-zahlungen

in EUR

Aus-zahlungen

in EUR

2019

TH 10 / 11201.50629000 / 11201.70629000 / sonstige Personal-aufwendungen und    -auszahlungen (Arbeitnehmer)

0,00

63.000,00

0,00

63.000,00

2019

TH 10 / 11201.44231000 /

11201.64231000 / Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sondervermögen (Eigenbetriebe)

25.000,00

0,00

25.000,00

0,00

 

nachrichtlich:

Auswirkungen auf die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

2019

Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“

0,00

1.000,00

0,00

1.000,00

2019

Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“

0,00

1.000,00

0,00

1.000,00

2019

Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“

0,00

23.000.00

0,00

23.000,00

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

 

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Die Mehraufwendungen werden 2019 durch einen Nachtragshaushalt oder eine überplanmäßige Bewilligung zusätzlich im Haushalt eingeordnet.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: -

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.08.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.08.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen