Beschlussvorlage - 2018/BV/3820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:


Die Zustimmung zur Annahme der Spenden an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt 35.500,00 EUR  gemäß der beigefügten Aufstellung wird erteilt. 

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.02.2018 bis 28.02.2018 Spenden über insgesamt EUR 35.500,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hanse- und Universitätsstadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 

Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum und Hospiz eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden. Die Adressen der weiteren Spender sind derzeit nicht bekannt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von 35.500,00 Euro

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:   keiner

 

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Anlagen

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05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen