Stellungnahme - 2018/AN/3786-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag, die insgesamt verfügbaren Stellplatz- und Parkplatzkapazitäten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Ihrer Gesellschaften und Eigenbetriebe, öffentlicher Behörden und Institutionen des Bundes und des Landes sowie auch die privater Eigentümer und Betreiber mit multifunktionalen Nutzungen zu belegen, sofern nicht grundsätzliche Belange (z.B. Lärmschutz) dem entgegenstehen.

Der hohe Druck auf die öffentlichen Park- und Stellplatzanlagen entsteht insbesondere in den verdichteten Altbaugebieten, in denen schon durch die historische Entwicklung  nicht ausreichend private Stellplätze zur Verfügung stehen.

Konkret in den Stadtteilen der Innenstadt sowie auch in Warnemünde sind die insgesamt verfügbaren öffentlichen Stellplatzkapazitäten begrenzt. Es herrscht ein hoher Parkdruck.

Jedoch muss hier eine differenzierte Betrachtung und Bewertung vorgenommen werden.

Ein Mangel an öffentlichen Stellplätzen besteht aus verkehrsplanerischer Sicht in unserer Stadt nicht. Im Hinblick auf die Aufenthaltsqualität und Gestaltung der öffentlichen Räume gibt es in vielen Bereichen sogar ein Überangebot öffentlicher Parkmöglichkeiten. Das wirkt sich besonders negativ aus, wenn aus Mangel an privaten Stellplätzen das Parken auf den Nebenanlagen (z.B. auf Gehwegen) zugelassen wird. Darüber hinaus sind durch das fehlende private Stellplatzangebot häufig auch Rettungs- und Entsorgungswege betroffen und damit die eigentliche Funktion der öffentlichen Straßen stark beeinträchtigt.

Das Baurecht folgt dem Grundgedanken, dass der jeweilige Bauherr verpflichtet wird, eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen auf dem privaten Grundstück zur Verfügung zu stellen, sodass der öffentliche Straßenraum nicht durch denjenigen ruhenden Verkehr belastet wird, der aus der Nutzung der angrenzenden Gebäude resultiert.

 

 

 

 

 

 

Die Hanse- und Universitätsstadt ist nicht zur Deckung des privaten Stellplatzbedarfes durch die Errichtung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze oder durch Vereinbarungen für Private mit Dritten verpflichtet. Die ergänzende Nutzung dieser, nicht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugehörigen Flächen gerade in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen kann jedoch grundsätzlich mit zur Entspannung beitragen. Die Idee kann kurzfristig für bestimmte Nutzer Abhilfe schaffen, ist jedoch keine langfristige Lösung, um den Parkplatzbedarf der Anwohner abzudecken.  Anwohner benö-tigen Stellplätze zur gesicherten dauerhaften Nutzung, welche z.B. in Quartiersgaragen angeboten werden könnten.

 

Für die Eigentümer/Supermarkt-Betreiber werden Fragen der Verkehrssicherung und Haftung (z.B. Winterdienst, Reinigung, Kontrollen  etc.) sowie der Gewährleistung der Nutzung vorrangig durch ihre Kunden eine entscheidende Rolle spielen.

Bei den Verhandlungen seitens der Stadt mit den Eigentümern und Betreibern dieser Flächen wird daher seitens der Verwaltung die Grundauffassung vertreten und durch-gesetzt werden, hier durch diese ergänzenden Nutzungen keine weiteren Verpflichtungen hinsichtlich der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten und sonstigen Lasten (Nutzungsentgelte, Aufwendungen für Winterdienste, Reinigungen, Instandhaltungen, Kontrolltätigkeiten etc.) zu übernehmen.

Ein erster Versuch, in 2017 Flächen in der Hans–Sachs- Allee für die Anwohner diesbezüglich verfügbar zu machen, scheiterte u.a. an diesen Punkten.

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Stefan Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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26.06.2018 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.06.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben