Beschlussvorlage - 2018/BV/3800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Prioritätenliste zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 4 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Kapitel 1 Investitionsprogramm 2008 – 2013

0698/08-BV  vom 16.09.2008

0891/08-BV  vom 25.11.2008

0312/09-DV  vom 24.03.2009

2009/BV/0080  vom 28.04.2009

2009/BV/0789  vom 12.01.2010

2010/BV/1146   vom 07.05.2010

2012/BV/4216   vom 15.01.2013

2014/BV/0154   vom 23.09.2014

 

Kapitel 2 Investitionsprogramm 2013 – 2014

2013/BV/4385  vom 19.03.2013

2013/IV/4481    vom 07.05.2013

2013/BV/5134   vom 03.12.2013

2015/BV/0810   vom 14.04.2015

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018

2015/BV/155    vom 01.12.2015
2016/BV/2093  vom 27.09.2016

2017/BV/2853  vom 04.07.2017

 

 

Sachverhalt:

Der Hanse – und Universitätsstadt Rostock wurden bisher auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr aus dem Kapitel 1  bis 3 in den Haushaltsjahren 2008 bis 2018 Gesamtmittel in Höhe von 8.337.187,70 Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt wurden 175 Einzelmaßnahmen, davon 86 Kindertageseinrichtungen und 89 Tagespflegstellen bezuschusst bzw. die restlichen 4 befinden sich aktuell noch in der Umsetzung.

 

Mit Änderung des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KiFöGFinG) vom 23.06.2017 wurde das Kapitel 4 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 aufgelegt. Analog zu den bisherigen Kapiteln können Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege dienen. Die Ausrichtung bezieht sich neu auf die Schaffung von Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt. Maßnahmen, die ausschließlich Erhaltungsmaßnahmen von Plätzen aufweisen oder bereits anderweitig gefördert wurden, wurden ausgeschlossen. 

 

Mit Schreiben vom 11.07.2017 wurden alle Träger von Kindertageseinrichtungen nach § 13 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiFöG), alle bereits vorliegenden Antragsteller sowie potenzielle Anwerber sowohl über das zusätzliche Förderprogramm als auch über deren inhaltliche Ausrichtung informiert und bei Interesse eine Antragstellung offeriert. Eine Vielzahl von Anträgen von Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie einige Anträge von Tagespflegestellen wurden eingereicht. Nichtförderfähige Maßnahmen aufgrund bereits erfolgter Einbeziehung in anderen Förderprogrammen und deren Zweckbindungsfristen, Ausschluss von neuen Plätzen oder nicht zeitgemäße Fertigstellung zum Programmende wurden abgelehnt bzw. von Seiten der Antragsteller zurückgenommen.

 

Nach Absprache im Fachgremium Arbeitskreis Kita erfolgte die Erstellung der Prioritätenliste. Die Priorisierung erfolgte aufgrund der Anzahl der neuen Plätze, der zeitlichen Fertigstellung der Maßnahme und auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Infolge der umfangreichen Antragstellung können die Finanzierungen nur anteilig erfolgen. Entsprechend wurde ein Kostenschlüssel von 9.000,00 Euro/Platz bei Bau- und Ausstattungsmaßnahmen und ein Schlüssel von 1.200,00 Euro/Platz nur bei Ausstattungen vorgenommen. Die Tagespflegestellen sollen bis zur möglichen Höchstgrenze von 90 vom Hundertsatz gefördert werden, um die Eigenmittel angemessen zu gestalten.

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtheit dargestellt und in der Einzelaufstellung aufgeschlüsselt. Die beantragte Fördersumme in Höhe von 2.816.030,85 Euro bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum Schuleintritt. Die Maßnahme, lfd. Nr. 8,  Kindertagesstätte (ILL e.V. /Erweiterungsneubau Kita Gewächshaus) musste aufgrund nicht ausreichend vorhandener Mittel zusätzlich gekürzt werden. Kosten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen nicht.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:    50

Produkte:   36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

  36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:       36101.68142000
  36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:       36101.78440000

   36102.78440000

Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle      

     Vermögensgegenstände

 

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2016-2018

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

2.807.450,37 €

 

 

2016-2018

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

2.807.450,37 €

 

2016-2018

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

8.580,48 €

 

 

2016-2018

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

8.580,48 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen   Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen