Beschlussvorlage - 2018/BV/3799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 3 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015-2018 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und den Bedingungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr auf der Grundlage des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse-und Universitätsstadt Rostock.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015 – 2018

2015/BV/1355 vom 01.12.2015

2016/BV/2093 vom 27.09.2016

2017/BV/2853 vom 04.07.2017

 

 

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, Kapitel 3 Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzie-rung“ 2015-2018 für die Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren wurde der Hanse- und Universitätsstadt mit Zuwendungsbescheid vom 30.05.2016 vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V ein Zuschuss in Höhe von 1.478.768,25 EUR gewährt. Infolge von nicht verbrauchten Mitteln anderer Kommunen und einem angezeigten Bedarf der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhöhte sich der Betrag auf 1.494.348,21 EUR, welcher am 02.06.2017 bestätigt wurde. Änderungen der Einzelmaßnahme durch Nichtin-anspruchnahme von Fördergeldern (AWO Sozialdienst Rostock gGmbH/Montessori Kinderhaus e.V.) wurden bereits mit Beschluss 2017/BV/2853 vom 04.07.2017 angezeigt und bestätigt.

 

Aufgrund der Abrechnungen der bereits durchgeführten Maßnahmen aller Tagespflege-stellen und einem Großteil der Kindertagesstätten stehen aktuell Mittel in Höhe von 3.155,67 Euro erneut zur Verfügung.

 

Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V und um einen umfangreichen Einsatz der Fördermittel zu gewähren, können diese Mittel auch für Maßnahmen, die einen Antrag für das aktuelle Investitionsprogramm Kapitel 4 „Betreuungsfinanzierung 2017-2020“ gestellt haben, genutzt werden. Aufgrund der geringen Höhe der freigewordenen Mittel kommen nur Tagespflegestellen, und hier nur die mit geringem Förderantrag, in Betracht. Infolgedessen sollen die Mittel für die Ausstattung der Tagespflegestelle Frau Tolksdorff genutzt werden. Die Umsetzung erfolgt innerhalb des Förderjahres 2018, die frei werdenden Mittel sind ausreichend, eine Förderung aus dem Investitionsprogramm Kapitel 4 ist dadurch ausgeschlossen. Im Fazit werden die Fördergelder Kapitel 3 in vollem Umfang genutzt, die Fördergelder Kapitel 4 können anderen Maßnahmen zur  Verfügung gestellt werden.

 

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen aller Letztempfänger wurden mit Stand 04.06.2018 aktualisiert, entsprechen den formalen Voraussetzungen und sind förderfähig. Der Fördervorschlag  Kindertagespflegestätte Tolksdorff wurde ergänzt. Die beantragten Fördersummen beziehen sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kosten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock entstehen nicht.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:    50

Produkte:   36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)

  36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)

Konten:       36101.68142000
  36102.68142000

Bezeichnung:   Investitionszuwendungen vom Land

Konten:       36101.78440000

   36102.78440000

Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle    

     Vermögensgegenstände

 

Gesamtaufstellung:

HH-Jahre

Konto/Bezeichnung

Finanzhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

2016-2018

36101.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

1.467.434,01 €

 

2016-2018

36101.78440000
Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

 

1.467.434,01 €

 

2016-2018

36102.68142000

Investitionszuwendungen vom Land

 

26.914,20 €

 

 

2016-2018

36102.78440000

Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände

 

 

26.914,20 €

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

kein Bezug

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.06.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen