Antrag - 2018/AN/3786

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Betreibern der Supermarktketten ins Benehmen zu setzen, um Regelungsmöglichkeiten zur Öffnung der Parkflächen der Supermärkte und Einkaufszentren nach Ladenschluss und an Sonn- und Feiertagen für das öffentliche Parken zu prüfen und umzusetzen.
 

Vorrangig sollen Vereinbarungen in Ortsteilen und Bereichen getroffen werden, die einen besonders großen Mangel an öffentlichem Parkraum aufweisen.

 
Die Bürgerschaft ist bis zum November 2018 über die Verhandlungsergebnisse und möglichen Umsetzungsschritte zu informieren.

 

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Sachverhalt:

In den letzten Jahren müssen wir in etlichen Ortsteilen eine Parkplatzverknappung im öffentlichen Raum konstatierten. Besonders in den Abendstunden erweist sich die Parkplatzsuche als besonders schwierig. Die Parkplätze der Supermärkte und Einkaufzentren werden nach Ladenschluss sowie an Sonn- und Feiertagen überwiegend nicht genutzt. In Gesprächen mit den Betreibern sollen Regelungsoptionen und Konditionen der Nutzung erörtert werden. 

 

Andere Städte in Deutschland gehen ähnliche Wege, um die angespannte Parksituation zu entschärfen: In Berlin wird derzeit auch ein solcher Vorstoß zur Entlastung der Parksituation angestrebt.

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Daniel Peters
Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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06.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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07.06.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.06.2018 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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27.06.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Betreibern der Supermarktketten ins Benehmen zu setzen, um Regelungsmöglichkeiten zur Öffnung der Parkflächen der Supermärkte und Einkaufszentren nach Ladenschluss und an Sonn- und Feiertagen für das öffentliche Parken zu prüfen und umzusetzen.

 

Vorrangig sollen Vereinbarungen in Ortsteilen und Bereichen getroffen werden, die einen besonders großen Mangel an öffentlichem Parkraum aufweisen.

 

Die Bürgerschaft ist bis zum November 2018 über die Verhandlungsergebnisse und möglichen Umsetzungsschritte zu informieren.

 


Beschluss Nr. 2018/AN/3786:

 

Öffentliches Parken auf Parkflächen von Supermarktketten, städtischen Parkplätzen und Parkplätzen anderer öffentlicher Einrichtungen

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Betreibern der Supermarktketten ins Benehmen zu setzen, um Regelungsmöglichkeiten zur Öffnung der Parkflächen der Supermärkte und Einkaufszentren nach Ladenschluss und an Sonn- und Feiertagen für das öffentliche Parken zu prüfen und umzusetzen.

 

Vorrangig sollen Vereinbarungen in Ortsteilen und Bereichen getroffen werden, die einen besonders großen Mangel an öffentlichem Parkraum aufweisen.

 

Die Bürgerschaft ist bis zum November 2018 über die Verhandlungsergebnisse und möglichen Umsetzungsschritte zu informieren.

 

Zusätzlich wird der Oberbürgermeister beauftragt zu prüfen, welche städtischen Parkplätze, die tagsüber abgesperrt sind, nach Dienstschluss für das öffentliche Parken zu öffnen. Des Weiteren soll er Verhandlungen mit anderen öffentlichen Einrichtungen (Land, Bundes­agentur für Arbeit etc.) mit dem Ziel aufnehmen, auch deren Parkplätze dem öffentlichen Parken außerhalb der normalen Dienstzeiten bzw. bei Großveranstaltungen im Umfeld zu öffnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt