Beschlussvorlage - 2018/BV/3781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1.Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“ mit der in der Bilanz ausgewiesenen Bilanzsumme von 148.524.850,01 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.222.335,82 EUR werden festgestellt.

2.Der Lagebericht wird genehmigt.

3.Der Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von 5.222.335,82 EUR wird wie folgt verwendet:

-2.500.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hanse- und Universitätsstadt verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt Rostock für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

-2.722.335,82  EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

4.Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.

 

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Beschlussvorschriften:§ 6 Abs. 2 Ziff. 3 EigVO iVm § 5 Ziff. 6 der Satzung des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock“

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden durch den Eigenbetrieb „Klinikum Südstadt Rostock“ erstellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgte durch die Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Prüfungsgegenstand war gem. Kommunalprüfungsgesetz M-V zu erweitern um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Baltic Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft datiert vom 18.04.2018.

 

Das Klinikum hat in 2017 einen Jahresüberschuss von TEUR 5.222 (Vorjahr: TEUR 5.555) erwirtschaftet. Das Umsatzvolumen liegt bei knapp. 130 Mio. EUR.

 

Die Ertragslage des Eigenbetriebes stellt sich damit weiterhin  positiv dar. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Verringerung des Jahresüberschusses von TEUR 333 bei sinkender Personalaufwandsquote und leicht gestiegener Materialaufwandsquote zu verzeichnen. Das Ergebnis ist in diesem Jahr nicht durch wesentliche Einmaleffekte geprägt, sondern spiegelt das operative Geschäft wieder. In diesem Bereich hat sich das Ergebnis ggü. dem Vorjahr leicht verbessert. Es konnten nochmals Leistungssteigerungen erreicht werden. Damit sind die vorhandenen Kapazitäten im stationären Bereich nunmehr nahezu ausgeschöpft.

 

In 2017 sind die mit Einzelfördermitteln des Landes nach LKHG M-V geförderten  Maßnahmen „Errichtung eines EU-rechtskonformen Hubschrauberlandesplatzes“ sowie „Modernisierung der Zytostatika- und der Sterilherstellung in der Krankenhausapotheke“ zum Abschluss gekommen. Neben den Fördermitteln mussten Eigenmittel zur vollständigen Finanzierung der Vorhaben eingesetzt werden.

 

Die finanzielle Lage des Eigenbetriebes stellt sich stichtagsbezogen gegenüber dem Vorjahr verschlechtert da. Die liquiden Mittel sind um TEUR 3.183 gesunken und betragen zum 31.12. noch TEUR 2.398. Durch den Abbau der Forderungslaufzeiten wird ab 2018 ein positiver Effekt auf die Liquidität von max. 3 Mio. EUR erwartet.

 

Das Klinikum steht vor einem erheblichen Investitionsbedarf sowohl in räumlicher als auch in technischer Hinsicht. Vor dem Hintergrund der aktuellen demografischen Entwicklung und stetig steigender Fallzahlen sowie dem enormen technischen Fortschritt im medizintechnischen Bereich gilt es, die Versorgung der Patienten im quantitativ und qualitativ erforderlichen Maß zu gewährleisten.

 

Kurz- und mittelfristig sind insbesondere die Maßnahmen „Erweiterung der zentralen Notaufnahme“, „Sanierung der Zentralküche“ sowie der Ersatz mehrerer medizintechnischer Geräte bzw. Großgeräte und insbesondere die Raumentwicklungsplanung des Klinikums in Planung bzw. Umsetzung. Letzteres vor dem Hintergrund der Schaffung eines Eltern-Kind-Zentrums in Kooperation mit dem Universitätsklinikum, welches durch das Land angestrebt wird.

 

Erfahrungsgemäß stehen Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht in zeitlicher und quantitativer Hinsicht nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung. Insofern ist das Klinikum im Bedarfsfall auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten, insb. auf Darlehensaufnahmen,  angewiesen. Voraussetzung für Kreditaufnahmen ist deren Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Die Genehmigungsprüfung erfolgt am Ende des Jahres für das jeweils kommende Jahr nach Vorlage der Wirtschaftsplanung des Klinikums. Dabei bewertet die Rechtsaufsichtsbehörde insbesondere die Höhe der Eigenkapitalquote und die Liquiditätskennzahlen unter Beachtung der kommunalrechtlichen Vorgaben.

 

In den Jahren 2016 und 2017 wurden keine Kreditgenehmigungen für Investitionen von der Rechtsaufsicht erteilt. Zur Absicherung der oben genannten Investitionen wie auch zukünftiger Investitionsvorhaben ist eine Rücklagenbildung erforderlich.

 

Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes spiegelt die Beschlusslage zum  beschlossenen Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Jahr 2018 wider und zeigt, dass der in Höhe von TEUR 2.500   geplante Jahresüberschuss des Jahres 2017  in voller Höhe im Jahr 2018 an den Träger des Klinikums abgeführt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt das Direktorium folgende Ergebnisverwendung vor und weist in dem Zusammenhang noch einmal auf die notwendige Umsetzung  der geplanten Investitionsmaßnahmen und deren finanzielle Sicherstellung hin:

 

-         2.500.000,00 EUR werden an den Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Der Träger verpflichtet sich, die Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke nachzuweisen,

 

-2.722.335,82 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.

 

Der Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beabsichtigt die vom Eigenbetrieb zur Abführung vorgeschlagenen 2.500.000,00 EUR für die nachfolgenden gemeinnützigen Produkte  zu verwenden:

 

25101 Kulturhistorisches Museum (TH 45)

26301 Konservatorium "Rudolf Wagner Regeny" (TH 44)

27101 Volkshochschule (TH 43)

27201 Stadtbibliothek (TH 42).

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

62303

Eigenbetrieb Krankenhaus Südstadt Klinikum

 

Haushalts-

jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Aus-zahlungen

2018

62303.67600000 Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung, Zweckverbänden, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähigen kommunalen Stiftungen

 

 

2.500.000,00 EUR

 

 

Die vom Klinikum Südstadt Rostock geleistete Einzahlung wird zu einem späteren Zeitpunkt zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke auf die oben genannten Produkte umgebucht.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept 2015-2030

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2017

2018

 

 

TEUR

TEUR

2015/2.05 Ergebnishaushalt

 

2.500

 

2015/2.05 Finanzhaushalt

Abführung des Eigenbetriebes (TH 12)

 

2.500

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist die Maßnahme 2015/2.05 aus dem HASIKO 2015-2030 (2015/BV/1066) umgesetzt und nicht mehr Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes 2017-2021.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

04.07.2018 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

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22.08.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.08.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.09.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen