Stellungnahme - 2018/AN/3724-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Errichtung eines neuen Stadtgeschichtlichen Museums wird in der Verwaltung erörtert und verschiedene Varianten innerhalb des Abstimmungsprozesses beleuchtet.

 

Eine Option ist die Sanierung des Einzeldenkmals Gebäude August-Bebel-Straße 1 sowie deren museale Nutzung. Der in die mittelfristige Investitionsplanung aufzunehmende Betrag beläuft sich auf 15 Mio. EUR und teilt sich auf in die Sanierung mit 13 Mio. EUR und die museale Ausstattung (Ausstellungsgestaltung, Vitrinen, Podeste, Multimedia, Museumspädagogik etc.) mit 2 Mio. EUR.

 

Eine weitere und derzeitig favorisierte Variante wäre die Platzierung des Stadtgeschichtlichen Museums im Archäologischen Landesmuseum und damit die gemeinsame Nutzung eines Gebäudes.

 

 

Das Land Mecklenburg Vorpommern hat sich zum Bau eines Archäologischen Landesmuseum im Stadthafen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekannt. Ziel ist es, das Museum im Jahr 2025 zu eröffnen.

 

Durch die Integration des Stadtgeschichtlichen Museums mit einer angenommenen Fläche von 500 Quadratmetern im Gebäude des archäologischen Landesmuseums entstehen Synergieeffekte. Es können zum Beispiel der Eingangsbereich, Garderoben, Sanitäranlagen und Freiflächen gemeinsam genutzt werden.

 

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass sowohl die einzuplanenden Baukosten deutlich

 

 

geringer ausfallen als auch die Folgekosten aufgrund des gemeinsamen Betriebes mit dem Land. Die Unterhaltung und Bewirtschaftung beider Museen muss in einer Kooperationsvereinbarung geregelt werden.

 

 

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Dr. Müller-von Wrycz Rekowski

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Beschlüsse

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16.05.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben