Informationsvorlage - 2018/IV/3737

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat insgesamt 64 Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden und Institutionen. Davon 3 in Zweckverbänden und 3 pflichtige Mitgliedschaften. Wasserverbände wurden nicht berücksichtigt.

 

Die Bewirtschaftung der Mitgliedsbeiträge erfolgte durch die mit der Betreuung der Mitgliedschaften beauftragten Ämter und dem Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“.

 

Mitgliedsbeiträge 2016

Mitgliedsbeiträge 2017

328.627,13 Euro

344.964,62 Euro

 

Die Differenz in Höhe von 16.337,49 € der Mitgliedsbeiträge 2017 gegenüber 2016 ergibt sich aus der steigenden Einwohnerzahl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die teilweise als Grundlage für die Beitragsberechnung dient. Ausschlaggebend sind hier die Beiträge für den Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. und den Deutschen Städtetag.

 

Die Beitragssteigerung des „Volkshochschulverbandes des Landes M-V“ und „Rostock denkt 365° e.V.“ ergeben sich aus der geänderten Beitragsordnung.

 

Im „Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.“ ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit 2001 Mitglied. Im folgenden Jahr wurde durch die Bürgerschaft die Reduzierung der Ausgaben für Mitgliedsbeiträge in Vereinen und Verbänden beschlossen. 2003 wurde dem o. g. Verein mitgeteilt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Mitgliedschaft unter zeitweiliger Aussetzung der Beitragspflicht aufrechterhält. 2017 wurden die Mittel in Höhe von 2.000,00 Euro wieder im Haushalt bereitgestellt.

 

 

 

Der Minusbetrag in Höhe von 297,50 Euro für den „Verband der Vereine Creditreform“ unter Punkt 2.4 ergibt sich aus einer Zuständigkeitsverschiebung aus dem Hauptamt in das Büro des Oberbürgermeisters (Punkt 1.14).

 

Mit Beschluss der Bürgerschaft 2017/BV/2879 wurde die Mitgliedschaft „ Internationale Vereinigung der Städte als Friedensbotschafter“ aufgenommen. Ein Mitgliedsbeitrag fällt erst ab 2018 an.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben