Beschlussvorlage - 2018/BV/3708

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ i.d.F. der 1. Änderung soll die 2. Änderung des Bebauungsplanes aufgestellt werden. Dieser Teilbereich wird begrenzt

- im Osten durch die Wohnbebauung an der Pressentinstraße 16 bis 17a und

  18 bis 24a,

- im Norden durch das Gelände der Werft Tamsen Maritim,

- im Westen durch die Warnow und

- im Süden durch den Wald und den angrenzenden Bebauungsplan

  Nr. 15.WA.178 „Obere Warnowkante“;

ausgeschlossen der zentrale Bereich des Wohngebietes, der durch die

Planstraßen A und C und die Mischgebietsfläche begrenzt wird.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Planungsziel besteht in der zeitgemäßen Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes unter Anpassung an inzwischen aktualisierte Normen und Richtlinien.

 

Für die Aufstellung der 2. Änderung wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet.

 

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) einschließlich örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 15.W.99 „Gehlsdorfer Nordufer“ wurde von 1997 bis 1999 aufgestellt. Während die Planungsziele, die Sicherung des Standortes der Schiffswerft der ehemaligen Neptun- und heutigen Werft Tamsen Maritim und des Sportboothafens sowie die städtebauliche Ordnung in den hinteren Grundstücksbereichen der Bebauung der Pressentinstraße, erreicht wurden, konnte die Entwicklung eines Wohnstandortes auf den brachgefallenen ehemaligen Werftflächen bisher nicht umgesetzt werden.

 

Mit dem neuen Eigentümer soll vor dem Hintergrund des akuten Wohnbedarfes die Entwicklung des Wohnstandortes wieder aufgegriffen werden. Dabei kommt ein geändertes Konzept zum Tragen, dass der attraktiven Lage des Standortes noch mehr gerecht wird unter Beachtung einer zeitgemäßen Entwicklung. Gleichzeitig sind inzwischen aktualisierte Normen und Richtlinien einzuhalten und einzuarbeiten, die die Entwicklung eines attraktiven Wohnstandortes mit Mehrfamilienhäusern garantieren und eine hohe Wohnqualität sichern. 

Wesentliche Änderung ist somit u. a. die Verlegung der Erschließungsstraße (Planstraße B) nach Osten, um die Wahrnehmung und damit die Wertschätzung des Warnowufers zu verstärken. Auch die Ausweisung des MU 1 (vorher MI) dient der Verbesserung der Erlebbarkeit der besonderen Lage am Ufer, da somit die Möglichkeit besteht, hauptsächlich sehr attraktive Wohnungen anbieten zu können. Damit wird dem Leitbild VII (Hansestadt und Seebad – Verpflichtung für die Baukultur) entsprochen. Weiterhin entfällt die Sondergebietsfläche Hotel im Norden des Geltungsbereiches, da der Bedarf für eine derartige Nutzung in dem betreffenden Bereich (auch zukünftig) nicht zu erkennen ist. Hier erfolgt die Ausweisung von MU-Gebieten bis einschließlich Teile der angrenzenden bisherigen WA-Fläche mit der Festsetzung der Nutzung eines Teils der Flächen im Erdgeschoss für gewerbliche, kulturelle, sportliche, gesundheitliche oder soziale Zwecke wie im MU 1. Damit sollen an der Uferpromenade und in Weiterführung am Uferrad- und   -gehweg Angebote für die Bewohner und Gäste zur Belebung dieses Bereiches initiiert werden.

Zudem hat sich in den vergangenen Jahren die südliche Waldfläche nach Norden in den Bereich der festgesetzten Baufelder ausgedehnt. Hierfür wurde ein Waldumwandlungsverfahren mit der Pflicht des Waldersatzes eingeleitet.

Weiterhin erfolgt die Anpassung der Verkehrserschließung an aktualisierte Normen und die teilweise Neuregelung der Ver- und Entsorgung.

Die 2. Änderung umfasst damit die Bereiche, die planungsrechtlich an geänderte Zielstellungen und Bedarfe sowie aktualisierte Normen und Richtlinien angepasst werden sollen bzw. müssen.

Für den zentralen Bereich des Wohngebietes nimmt das dafür nun vorliegende Konzept die Vorgaben des Bebauungsplans auf, die bereits seit Inkrafttreten die Entwicklung eines attraktiven Wohnstandortes in diesem Bereich ausreichend garantieren. Die Aufnahme des zentralen Bereiches in den Geltungsbereich der 2. Änderung ist daher nicht erforderlich.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um die „Wiedernutzbarmachung von Flächen“ handelt, wird die 2. Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Ein großer Teil der Flächen war bereits versiegelt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt bzw. eine Beeinträchtigung von Schutzgütern sind mit der beabsichtigten Planung von Wohngebieten und Urbanen Gebieten im Gegensatz zum ehemaligen Industriegebiet nicht zu erwarten. Die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Ortsbildes sind jedoch angemessen beachtet. Ebenso liegen Fachgutachten zum Artenschutz, zum Immissionsschutz und zu möglichen Altlasten vor.

Die Belange werden entsprechend durch  Festsetzungen berücksichtigt.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15.W.99 wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Die Flächengröße des Geltungsbereiches der 2. Änderung beträgt 5,2 ha.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Planung einschließlich aller erforderlicher Zuarbeiten (Gutachten usw.) trägt der Investor.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.05.2018 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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06.06.2018 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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07.06.2018 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.06.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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27.06.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen