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Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bewerbung um die Bundesgartenschau im Jahre 2025 bei der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft einzureichen.
Grundlage der Bewerbung ist das Konzept zur Verknüpfung von Stadtentwicklung und Gartenausstellung (Anlage).
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2017/AN/2766 der Bürgerschaft vom 14.06.2017
Sachverhalt: Die Landeshauptstadt Schwerin hatte sich nach den finanziellen Erfolgen und den positiven Auswirkungen auf die Stadtentwicklung erneut für eine Bundesgartenschau beworben, erhielt aber dafür nicht die notwendige Unterstützung der Landesregierung.
Wichtigster Prüfgegenstand war dabei die Beantwortung der Frage, ob die Ausrichtung einer Bundesgartenschau unter zeitlichen und finanziellen Gesichtspunkten das geeignete Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen, ganzheitlichen Stadtentwicklung Rostocks im Bereich der Unterwarnow ist. In Zusammenarbeit mit einer von den Fraktionen der Bürgerschaft eingesetzten Lenkungsgruppe wurde hierfür ein städtebauliches Konzept erarbeitet, das in dieser Form richtungsweisend ist und bereits Nachfragen auf nationaler und internationaler Ebene erzeugt.
Die vorgeschlagenen Themen „ grüne Stadtausstellung & grüne Innenverdichtung“ ermöglichen eine Erschließung hochwertiger Standorte zum Leben und Arbeiten, für Freizeit und Erholung, und das in einer ökologisch und ökonomisch tragbaren Form. Im Ergebnis zeigt die Machbarkeitsstudie zur Umsetzung dieser Konzeption, dass die Durchführung einer Bundesgartenschau Rostock 2025 zwar hoch anspruchsvoll, aber sehr gut möglich ist und das alle damit im Zusammenhang stehenden Infrastrukturprojekte unter der Flagge der BUGA für den städtischen Haushalt kostengünstiger realisiert werden können.
50% der Investitionskosten werden als förderfähig angesetzt. Dies ist eine vorsichtig/ konservativ
Voraussichtlich werden allein die infrastrukturellen Fördervorteile diese Summe mehr als ausgleichen. Bisher war insbesondere das Wirtschaftsministerium in die Vorbereitungen eingebunden und hat bereits eine umfängliche Unterstützung in Aussicht gestellt.
Die Eigenmittel in Höhe von 50% der Investitionskosten sollen in erster Linie durch die zu erwartenden Überschüsse gedeckt werden. Können aber auch durch ein Ansparmodell in den Jahren 2019 bis 2025, jeweils 7,5 Mio. EUR, oder durch Kreditaufnahme oder durch eine Kombination von beidem sichergestellt werden.
Für die Vorbereitung und Durchführung der BUGA ist mit der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH bereits die geeignete Rechtsform und Gesellschaft vorhanden.
Am 13.04.2018 hat ein Gespräch mit den Fachressorts der Landesregierung stattgefunden. Das Konzept zur Stadtentwicklung ist dort auf großes Interesse und viel Sympathie getroffen. Die Landesregierung steht für Gespräche und den einzelnen Förderprojekten positiv gegenüber.
Zusätzlich zu den Fördervorteilen werden die investiven regionalwirtschaftlichen Effekte auf ein Auftragsvolumen von 350 Mio. Euro aus der Privatwirtschaft geschätzt.
Imagegewinn, volkswirtschaftlicher Mehrwert durch zusätzliche Touristen und städtebauliche Beschleunigung sind unbestritten positiv, sind in seriöser Art und Weise jedoch methodisch schwer zu kalkulieren und wurden im Rahmen der Plausibilitätsprüfung nicht mit Zahlen unterlegt.
Den Mitgliedern der Ortsbeiräte wird das Konzept im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung am 2. Mai 2018 vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen: siehe Sachverhalt
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug
Roland Methling
Anlage:
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