Stellungnahme - 2017/BV/3338-96 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

Sachverhalt:

 

Erhöhung der Kostenerstattungen an das Tierheim Schlage 2018 und 2019

 

Mit Vertrag zwischen der Hansestadt Rostock und der Tierklinik-Tierheim GmbH vom 01.07.2003 wurde der GmbH die Pflichtaufgabe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Aufnahme, Verwahrung und Wiederabgabe von Fundtieren und behördlich eingezogenen Tieren übertragen.

 

Mit dem Hintergrund einer beabsichtigten und beschlossenen wohnbaulichen Erschließung des Bereiches der Thierfelder Straße wurde zur weiteren Absicherung der Erfüllung der Pflichtaufgaben mit Zustimmung der Hansestadt Rostock 2016 durch die Tierklinik-Tierheim GmbH eine Kooperationsvereinbarung mit dem Rostocker Tierschutzverein e.V. zur arbeitsteiligen Aufnahme, Verwahrung und Wiederabgabe von Fundtieren und behördlich zur Verwahrung angewiesenen Tieren geschlossen.

 

Die Tierklinik-Tierheim GmbH mit ihrem Standort in der Thierfelder Straße fungiert dabei in hervorragender Art und Weise als Erstaufnahmestation zur Aufnahme, Verwahrung und Wiederabgabe entsprechender Tiere aus dem Zuständigkeitsbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zur Weitergabe an den Rostocker Tierschutzverein e.V.

Dies betrifft ebenfalls die veterinär-medizinische Erstbegutachtung und -versorgung aller aufgenommenen Tiere.


Die Tierklinik-Tierheim GmbH hat sich wie zuvor dabei verpflichtet, diese Auffangstation 24 Stunden am Tag an 7 Tagen der Woche zu betreiben, was das Tierheim Schlage nicht leisten kann. Dies ist eine unverzichtbare Serviceleistung im Interesse der Bürger der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie der Verwaltung und anderer entsprechender Behörden (Polizei, Feuerwehr).

 

Es wird betont, dass die Erhöhung der Kostenerstattung an das Tierheim Schlage grundsätzlich begrüßt und befürwortet wird. Das darf allerdings nicht zu Lasten der Tierklinik-Tierheim GmbH geschehen. Der Vertrag zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Tierklinik-Tierheim GmbH wird als gefährdet angesehen, wenn die Tierklinik weniger als 76,5 TEUR jährlich erhält.

 

Was die Kostendeckung des Tierheimes Schlage betrifft, ist zu ergänzen, dass neben den

im Haushaltsplan in der Verwaltungstätigkeit aufgeführten 152.900 EUR zusätzlich eine jährliche Investitionszulage aus dem TH 74 in Höhe von 25.000 EUR gewährt wird.

 

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Dem ersten Deckungsvorschlag – Absenkung der Erstattung für die Tierklinik-Tierheim GmbH um 15.000 € (TH 74.12400) ist aus unserer Sicht nach fachlich-sachlicher Prüfung grundsätzlich zu widersprechen.

 

  1. Es steht eine Gesamtsumme 229.400 € für die Bezahlung der Tierklinik-Tierheim

GmbH und des Tierheimes Schlage innerhalb eines Deckungsrings zur Verfügung.

Die Aufteilung erfolgt nach entsprechender Kostenschätzung zu 1/3 auf die Tier-

klinik-Tierheim GmbH und zu 2/3 auf das Tierheim Schlage. Die Auszahlung des Gesamtbetrages erfolgt an die Tierklinik-Tierheim GmbH.

Die verwaltungsinterne Prüfung der Verwendung der Finanzmittel (1/3) durch die

Tierklinik-Tierheim GmbH ergab keinerlei Beanstandungen.

Eine Verschiebung innerhalb des Deckungskreises ist wirkungslos.


 

  1. Die geplante Absenkung stellt einen einseitigen, unbegründeten, unzulässigen und anfechtbaren Eingriff in das bestehende Vertragsverhältnis zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und der Tierklinik-Tierheim GmbH dar und riskiert die kontinuierliche Fortführung der Übernahme und Erfüllung der Pflichtaufgaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Die Tierklinik-Tierheim GmbH ist – um dieses noch einmal zu unterstreichen – einziger Vertragspartner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock seit 2003 zur Verwahrung von Fundtieren und behördlich eingezogenen Tieren.

Eine außerordentliche durchaus einseitige Auflösung dieses Vertragsverhältnisses hätte für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schwerwiegende Folgen, einerseits bedingt durch den möglichen Wegfall der Erstaufnahmestation und die Auflösung des Koorperationsverhältnisses mit dem Tierheim Schlage und andererseits durch eine sich daraus zwingend anschließende durchaus langwierige Ausschreibung dieser Leistung europaweit.

Wir empfehlen daher dringend die bis dato vorhandenen und sich entwickelten Strukturen, welche sich in der Vergangenheit sehr positiv bewährt haben, nicht unbegründet zu belasten.

 

Zwingende Konsequenz dieser in den Personaletat eingreifenden geplanten pauschalen Kürzung um 30 TEUR mit dem 2. Vorschlag zur Deckung wäre, freie oder frei werdende Stellen zur Besetzung vorläufig zu sperren, um das vorgegebene Haushaltsbudget einzuhalten.

Gegenüber den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die über 28 Jahre Haushaltskonsolidierung auch in Bezug auf den starr-reduzierten Zielstellenplan und die personalbezogenen Sparmaßnahmen mitgetragen hatten, wäre eine solche Situation nicht zu erklären. Auch erscheint die Begründung, letztlich die Besetzungsquote zu reduzieren, ein falsches Zeichen. Der Stellenplan 2018/19 schließt Schritt um Schritt die entstandenen Lücken im Personalkörper, stärkt die Wohnungsbau vorbereitenden Ämter, trägt der wachsenden Einwohnerzahl Rechnung und verbreitert die Mitarbeiterbasis im Bereich eGovernment. Der Beschluss der Bürgerschaft zur Gegenfinanzierung aus dem Personalbudget führt zur Unterfinanzierung des Etats und zwingt die Verwaltung u.a. zu Maßnahmen wie Stellenbesetzungssperren und ähnlichem.

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

 

 

Reduzieren

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben