Beschlussvorlage - 2018/BV/3668

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nordwasser GmbH wird durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/BV/0336

2015/BV/0631

 

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss Nr. 2014/BV/0336 hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Gründung der Nordwasser GmbH mit einem Beteiligungsverhältnis von 51 % Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH (RVV GmbH) und 49 % Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) zugestimmt.

 

Mit dem Beschluss Nr. 2015/BV/0631 hat die Bürgerschaft den aktuell geltenden Gesellschaftsvertrag der Nordwasser GmbH beschlossen.

 

Aufgrund einer Beschwerde wird das Nordwasser-Modell durch die Europäische Kommission auf die Konformität mit dem Beihilfenrecht geprüft. In diesem Zusammenhang hat im Januar 2018 ein vertrauliches Arbeitsgespräch zwischen der Kommission und einer Delegation der deutschen Behörden in Brüssel stattgefunden. Im Rahmen dieses Gesprächs hat die Kommission ausdrücklich nicht ausgeschlossen, dass das Modell in der von den Beteiligten bereits 2014/2015 beschlossen Form beihilfenfrei ausgestaltet ist. Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, hat die Bürgerschaft in der Sitzung am 31.01.2018 über das Gespräch mit der Kommission informiert.

 

Im Interesse der schnellstmöglichen Herstellung abschließender Rechtssicherheit setzen die Kommission und die deutschen Behörden den Austausch aktuell fort. Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission empfiehlt, das Nordwasser-Modell in drei Bereichen zu schärfen, um eine noch höhere Rechtssicherheit zu erreichen:

1)      Begründung eines rechtlichen Monopols für die Nordwasser GmbH über eine Anpassung der Verbandssatzung des WWAV,

2)      Änderung der Ausschüttungsmodalitäten im Gesellschaftsvertrag der Nordwasser GmbH von disquotaler Ausschüttung auf quotale Ausschüttung,

3)      Ermittlung eines „marktähnlichen“ Preises durch einen Privat-Investor-Test zur Plausibilisierung der Entgeltkalkulation der Nordwasser GmbH, die nach den Grundsätzen des öffentlichen Preisrechts erfolgte.

 

Zur Erfüllung der zweiten Empfehlung bedarf es unter anderem eines Beschlusses der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ziel ist es, durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrages die Gewinnverteilung an die Gesellschafteranteile anzupassen, um hier eine offensichtlichere Übereinstimmung herzustellen. Darum ist es erforderlich die §§ 5 und 15 anzupassen. In diesem Zuge wird aus redaktionellen Gründen der § 17 angepasst (siehe Synopse).

 

Durch die geplanten Änderungen der Ausschüttungsmodalitäten bleibt das ursprünglich geplante Gewinnverteilungsverhältnis nach bilanzierter Trinkwassermenge, d. h. in Höhe von ca. 80 % für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und ca. 20 % für den Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land in seiner Gesamtheit gewahrt (siehe Anlage 1).

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

16.05.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen