Änderungsantrag - 2017/BV/3338-86 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Haushalt wird wie folgt geändert:

 

Die beiden folgenden im Haushalt ausgewiesenen Stellen werden um 1 Jahr verlängert,

sofern eine weitere Kofinanzierung durch Fördermittel erfolgt:

1. 02 00 000 029 betriebliches Mobilitätsmanagement/E-Mobilität (neu: befristet bis 11/2020)
   (bisher: befristet bis 11/2019)

2. 02 00 000 030 kommunales Mobilitätsmanagement (neu: befristet bis 11/2020)
   (bisher: befristet bis 11/2019)

 

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag 3338-22.

 

Die Stellen werden aktuell für 2 Jahre zu 90 % durch das Bundesumweltministerium gefördert. Eine Verlängerung der Förderung um mindestens 1 Jahr ist üblich.

Bei einer Beschlussfassung des nächsten Haushalts erst Anfang 2020 wären die beiden Stellen bereits ausgelaufen und die erarbeitete Kompetenz ginge verloren. Daher ist bereits jetzt eine Verlängerung der beiden Stellen erforderlich.

 

Die Stellen sind dringend erforderlich um die zukünftigen Anforderungen im Mobilitätsbereich zu bewältigen. Mobilitätsmanagement wird in Zeiten vernetzter und elektrischer Mobilität immer wichtiger. Altersgruppenspezifisches und schulisches Mobilitätsmanagement, Verkehrssicherheitsarbeit und ein Fuhrparkmanagement für die Stadtverwaltung sowie die Förderung der E-Mobilität bedürfen personeller Kapazitäten.

Die Angebote für die ca. 50.000 Pendler sind zu verbessern. Jobtickets für Pendler, die

Stärkung von Car- und Bikesharingangeboten sowie die Unterstützung und Prüfung der

Mobilitätskonzepte gemäß § 7 der Stellplatzsatzung - dies alles erfordert eine konstruktive

und kompetente Beratung entsprechender Unternehmen u.a. Akteure.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für den Haushalt 2018/2019 lediglich durch

zusätzliche Kosten im November und Dezember 2019, da die Stellen ohnehin bis Oktober

2019 eingeplant sind. Aufgrund der hohen Förderung entsteht für die Stadt nur eine geringe finanzielle Belastung.

Die Zusätzlichen Kosten werden gedeckt durch eine entsprechende Reduzierung der Personalaufwendungen in anderen Bereichen. Die Besetzungsquote wurde in der Haushaltsplanung von bisher 93,4 % auf 96 % erhöht. Dies ermöglicht den erforderlichen Spielraum.

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.04.2018 - Personalausschuss

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen