Änderungsantrag - 2017/BV/3338-80 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Hansestadt Rostock richtet einen Fonds zur Förderung kultureller Innovationen ein.

 

Die Beschlussvorlage wird deshalb wie folgt geändert:

 

Der Produktergebnishaushalt 28100 im Teilergebnishaushalt 45 wird für das Haushaltsjahr

2019 um 100.000 Euro erhöht. Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 2019 ist den

Veränderungen anzupassen. Der Finanzhaushalt ist ebenfalls entsprechend anzupassen.

Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 wird entsprechend um 100.000 Euro

im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert.

In den Folgejahren werden ebenfalls mindestens 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

 

Mit den zusätzlichen Geldern wird ab 2019 ein kultureller Innovationsfonds geschaffen.

Gefördert werden sollen damit künstlerische und kulturelle Projekte, die bisher noch

keine Förderung der Kommune oder des Landes erhalten. Über die Vergabe der Förderung

entscheidet jährlich eine Jury aus Fachleuten unter Einbindung des Kulturausschusses.

Die Vergabekriterien werden vom Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen unter

Einbeziehung des Kulturausschusses erarbeitet und durch diesen beschlossen.

Anschließend wird eine Vorlage zur entsprechenden Anpassung der Richtlinie über die

Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung der Hanse- und

Universitätsstadt Rostock durch das Kulturamt erarbeitet und der Bürgerschaft bis

November 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag ersetzt den Änderungsantrag 3338-14.

 

Neue künstlerische und kulturelle Formate und Initiativen bereichern das kulturelle Leben

unserer Stadt. Gegenwärtig ist es für solche Vorhaben schwer, finanzielle Unterstützung zu

bekommen, um neue innovative Ideen zu entwickeln und umzusetzen, um sie dann ggf.

nachhaltig etablieren zu können. Der kulturelle Innovationsfonds soll hier neue

Spielräume in sämtlichen Sparten und Bereichen der Kunst- und Kulturszene Rostocks

schaffen. Die Bandbreite soll dabei von Musik, Theater, Tanz über Bildende Kunst,

Literatur bis hin zu Film, Internet und Neuen Medien reichen. Mit der zusätzlichen

Förderung wird es möglich, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte auszubauen.

Der Fonds soll deshalb jedes Jahr Förderschwerpunkte setzen, wie beispielsweise

interkulturelle Kulturarbeit, junge Kunst oder interdisziplinäre Kulturprojekte.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten werden gedeckt durch eine entsprechende Reduzierung der Personalauf­wendungen. Die Besetzungsquote wurde in der Haushaltsplanung von bisher 93,4 % auf 96 % erhöht.

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.04.2018 - Personalausschuss

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen