Stellungnahme - 2017/BV/3338-73 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Erhöhung des Zuschusses an die Denkmalpflege für private Bauherren

 

Der Antrag wird von der Verwaltung begrüßt.

 

Die Kosten für Sanierungen oder auch Teilsanierungen für private Bauherren bewegen sich in erheblichen Dimensionen (bspw. Fenstererneuerungen - Holzfenster; Türen; Fußböden in Holz und eben nicht in PVC-Laminat). Die Aussagekraft eines Denkmals hängt neben der Bauausführung (Spezialgewerke Stuckateur, Tischlerhandwerk) erheblich von der Wertigkeit des Materials ab. Hier sind erhebliche Mehrkosten zu verzeichnen.

Die Mehrkosten für die Kommune amortisieren sich über die Erscheinung des Stadtbildes und unsere Touristen.

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Verwaltung lehnt den Deckungsvorschlag ab.

 

Die Haushalts- und Finanzplanung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer erfolgt nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik). Der Abschnitt 2, § 8 (5) regelt, dass im Ergebnis- und Finanzhaushalt die vom Ministerium für Inneres und Europa durch Erlass bekannt gegebenen Orientierungsdaten zu berücksichtigen sind.


Die Orientierungsdaten basieren auf den Prognosen der regionalisierten Steuerschätzung vom November 2017, die die wirtschaftliche Entwicklung, die gute Beschäftigungssituation und die positive Lohnentwicklung bereits berücksichtigt. Danach wird das in Mecklenburg-Vorpommern zur Verteilung kommende Aufkommen gegenüber 2017 um 22 Mio. EUR steigen.

 

Die Haushalts- und Finanzplanung für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurde entsprechend eingeplant. Erkenntnisse zu höheren Aufkommenserwartungen liegen derzeit nicht vor. Eine Erhöhung der Planansätze steht somit nicht im Einklang mit den Planungsgrundsätzen der o. g. Rechtsvorschrift.

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.03.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben