Stellungnahme - 2017/BV/3338-71 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Erhöhung der Honorare für Lehrkräfte der Schulabschlusskurse in der Volkshochschule von 20,00 EUR/UE auf 35,00 EUR/UE

 

Zum o.g. Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Ein derartiges Anheben der Honorarsätze für Lehrkräfte der Schulabschlusskurse wird als  nicht erforderlich angesehen und entspricht deshalb nicht dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

Die aktuelle, seit dem 01.01.2018 geltende Vergütungsrichtlinie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes in Güstrow zahlt zwischen 21 und 33 EUR/UE. Maßstab ist ein Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Promotion und Berufserfahrungen eine Rolle spielen. Der Durchschnitt dieser Spanne liegt bei 27 EUR/UE. Das Kommunale Studieninstitut gibt seine Sätze nicht preis; bekannt ist aber, dass dort nach wie vor auch Stundensätze von 21 EUR gezahlt werden.

Im Ergebnis dieser Marktlage erscheinen 25 EUR/UE als angemessen und erforderlich, um künftig Fachkräfte bei der VHS zu rekrutieren.

In Abgrenzung dazu ist es richtig, dass der Bundesinnenminister mit Wirkung zum 1. Juli 2016 die Mindestvergütung, die die Integrationskursträger den selbständig beschäftigten Lehrkräften für die Durchführung von Integrationskursen zahlen sollen, auf 35 Euro je Unterrichtseinheit angehoben hat.

 

Der Änderungsantrag wird durch die Verwaltung nicht befürwortet.

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Zwingende Konsequenz dieser in den Personaletat eingreifenden geplanten pauschalen Kürzung um 108.000 EUR wäre, freie oder frei werdende Stellen zur Besetzung vorläufig zu sperren, um das vorgegebene Haushaltsbudget einzuhalten.

 

Gegenüber den Mitarbeitern der Stadtverwaltung, die über 28 Jahre Haushaltskonsolidierung auch in Bezug auf den starr-reduzierten Zielstellenplan und die personalbezogenen Sparmaßnahmen mitgetragen hatten, wäre eine solche Situation nicht zu erklären. Auch erscheint die Begründung, letztlich die Besetzungsquote zu reduzieren, ein falsches Zeichen. Der Stellenplan 2018/19 schließt Schritt um Schritt die entstandenen Lücken im Personalkörper, stärkt die Wohnungsbau vorbereitenden Ämter, trägt der wachsenden Einwohnerzahl Rechnung und verbreitert die Mitarbeiterbasis im Bereich eGovernment. Der Beschluss der Bürgerschaft zur Gegenfinanzierung aus dem Personalbudget führt zur Unterfinanzierung des Etats und zwingt die Verwaltung u.a. zu Maßnahmen wie Stellenbesetzungssperren und ähnlichem.

 

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben