Beschlussvorlage - 2018/BV/3585
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.77 Gewerbegebiet "Petridamm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.03.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Ortsamt Mitte; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Amt für Verkehrsanlagen; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Brinckmansdorf (15)
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Vorberatung
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10.04.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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25.04.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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19.04.2018
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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15.05.2018
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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16.05.2018
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Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet zwischen Dierkower Damm und Petridamm soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden: - nördlicher Rand der Zingelwiese bzw. durch den südlichen Hangfuß
zum Wohngebiet Dierkow,
im Osten: - Straßenbegrenzung „Rövershäger Chaussee“,
im Süden und im Westen:- Petridamm und Dierkower Damm.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 KV M-V
§ 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse:
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Sachverhalt:
Ziel der Neuaufstellung des gesamten Bebauungsplans ist vor allem die Neuordnung der Erschließungstrassen innerhalb der Bauflächen.
Trotz eines rechtskräftigen B-Plans stellt sich das gesamte Areal noch immer als städtebaulicher Missstand am östlichen Ortseingang von Rostock dar, da es vor allem verkehrlich schlecht erschlossen ist.
Die vorliegende Planung hat die Neuordnung eines noch rechtskräftigen B-Plans zum Ziel.
Ein großer Teil der Flächen ist bereits gewerblich genutzt, versiegelt oder liegt brach. Vorhandene Gewerbebetriebe und Wohngebäude genießen Bestandsschutz und werden in die Planung integriert.
Weiterhin sollen durch die Neutrassierung der Verkehrsfläche auch die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der Grünordnung planungsrechtlich abgesichert werden. Das betrifft insbesondere das Areal der Zingelwiese, die ein wichtiger Bestandteil des Landschaftsplanes ist. Dieser Grünkorridor bis zur Warnow soll aufgewertet werden. Ein grünordnerischer Begleitplan ist zu erarbeiten, dessen wesentliche Inhalte als Festsetzungen in den Bebauungsplan integriert werden.
Darüber hinaus sind ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Immissionsschutzgutachten zu Verkehrslärm und gewerblichen Emissionen und ein hydrologisches Gutachten zu erarbeiten.
Die Verkehrserschließung des Plangebietes wird neu geregelt. Fuß- und Radwegebeziehungen in die Umgebung werden berücksichtigt.
Das Plangebiet umfasst ca. 48 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufwendungen und Auszahlungen für die Neuaufstellung des o.g. Bebauungsplanes in voraussichtlicher Höhe von 40.000,00 EUR auf den Produktkonten 51102.56255010/76255010 „Aufwendungen/Auszahlungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschaftsplanungen“ sind in der OE 61 für das HH-Jahr 2019 abgesichert.
Produkt:51102Bezeichnung:Stadtentwicklung und
Städtebauliche Planung
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2019 | 56255010 Aufwendungen für die Erstellung des Schallgutachtens |
| 20.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung des Schallgutachtens |
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| 20.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für die Erstellung des Artenschutzfachbeitrages |
| 10.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung des Artenschutzfachbeitrages |
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| 10.000 € |
| 56255010 Aufwendungen für die Erstellung des Grünordnerischen Begleitplanes |
| 10.000 € |
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| 76255010 Auszahlungen für die Erstellung des Grünordnerischen Begleitplanes |
|
|
| 10.000 € |
Erläuterungen
Die Aufwendungen bzw. Auszahlungen in voraussichtlicher Höhe von 40.000,00 EUR im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13.GE.77 Gewerbegebiet „Petridamm“ sind bereits bei der Planung für das HH-Jahr 2019 in der OE 61 berücksichtigt worden.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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15.05.2018 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Für das Gebiet zwischen Dierkower Damm und Petridamm soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden: - nördlicher Rand der Zingelwiese bzw. durch den südlichen Hangfuß
zum Wohngebiet Dierkow,
im Osten: - Straßenbegrenzung „Rövershäger Chaussee“,
im Süden und im Westen:- Petridamm und Dierkower Damm.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmung:Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
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16.05.2018 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet zwischen Dierkower Damm und Petridamm soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden: - nördlicher Rand der Zingelwiese bzw. durch den südlichen Hangfuß
zum Wohngebiet Dierkow,
im Osten: - Straßenbegrenzung „Rövershäger Chaussee“,
im Süden und im Westen:- Petridamm und Dierkower Damm.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss Nr. 2018/BV/3585:
Für das Gebiet zwischen Dierkower Damm und Petridamm soll der Bebauungsplan neu aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden: - nördlicher Rand der Zingelwiese bzw. durch den südlichen Hangfuß
zum Wohngebiet Dierkow,
im Osten:- Straßenbegrenzung „Rövershäger Chaussee“,
im Süden und im Westen:- Petridamm und Dierkower Damm.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Ziel der Neuaufstellung des gesamten Bebauungsplanes ist vor allem die Neuordnung der Erschließungsstraßen innerhalb der Bauflächen.
Gleichzeitig soll die Festsetzung eines urbanen Gebietes geprüft werden, um auch Wohnbebauung entsprechend der Baunutzungsverordnung zu ermöglichen.
Anlage:
Lageplan
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
|
Dafür: | 43 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen: | 0 |