Beschlussvorlage - 2018/BV/3582

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt „Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für die Zeiträume 01.01.2018 – 31.12.2018 und 01.01.2019 – 31.12.2019 in Höhe von je 137.280,00 EUR, vorbehaltlich der Beschlussfassungen durch die Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Haushaltsjahre 2018 / 2019 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Im Rahmen der Jugendarbeit ist dieses offene Angebot in selbstverwalteter Form ein wichtiger Bestandteil für Rostock. Das Jugendalternativzentrum e. V. legt besonderen Wert auf die Ehrenamtlichkeit, um jungen Menschen auf dem Weg ihrer Persönlichkeits-entwicklung Möglichkeiten der Eigenverantwortung und Selbstgestaltung nahe zu bringen.

Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

 

Die Förderung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt sich in den Haushaltsjahren

2018 und 2019 wie folgt dar:

Gesamtkosten

196.661,44 EUR

Eigenmittel

45.612,86 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

137.280,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

Mietanteil

71.280,00 EUR

Betriebskostenanteil

incl. Stromanteil

 

32.095,00 EUR

Honorare     

und Sachkosten

 

33.905,00 EUR

Differenz:

13.768,58 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft. Aufgrund der krankheitsbedingten kurzfristigen Absage des geplanten Trägergespräches durch den Träger wurde der Fördervorschlag dem Träger per Mail zur Kenntnis gegeben.

 

Die Fördervorschläge entsprechen nicht den beantragten Zuschüssen. Die Differenz-beträge errechnen sich aus den vom JAZ e.V. beantragten Ausgaben für die Kaltmiete und dem durch die Bürgerschaft am 19.11.2013 mit Nr. 2013/BV/5014 beschlossenen Kaltmietanteil für die Projektarbeit in den 10 Projektwerkstätten sowie dem nicht vollum-fänglich geförderten beantragten Anteil für die Betriebsneben- und Stromausgaben. Die Antragstellungen für beide Haushaltsjahre sind identisch.

 

Neben der geförderten Projektarbeit ist der JAZ e.V. auch kommerziell gewerblich tätig.

 

Verwaltungskosten werden in Höhe von 1,5 % der Projektgesamtausgaben gefördert. Der Anteil der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beträgt 69,81%, der Eigenanteil des Trägers 23,19 % und der Differenzbetrag 7 % gegenüber den Gesamtausgaben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                               Bezeichnung: Jugendarbeit (§§  11,12 SGB VIII)   

 

HHJ

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwen-dungen

Einzah-lungen

Auszah-lungen

2018

 

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

137.280,00 EUR

 

 

2018

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

137.280,00 EUR

 

 

2019

 

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

137.280,00 EUR

 

 

2019

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

137.280,00 EUR

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

entfällt

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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10.04.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen