Änderungsantrag - 2017/BV/3338-45 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

TH 45 / 52300 Denkmalschutz u. –pflege S.391/393 Bd. III Spalte 17

(Erhöhung Zuschuss Denkmalpflege für private Bauherren)

Gesamtansatz

Alt: Neu:

2018: 226.500 + 15.000 241.500

 

2019: 226.500 + 15.000 241.500

Deckungsvorschlag: TH50  31201 55210011 Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1*

Reduzierung um 15.000 Euro  für 2018 und 2019 *                                                                                                                                                                                                                                   

 

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Sachverhalt:

Der bisherige Ansatz für diesen Bereich beträgt 15.000 Euro und hat sich in den vergangenen Jahren als nicht auskömmlich erwiesen. Den Zuschuss erhalten nur Bauherren, die weder Städtebaufördermittel erhalten, noch die Möglichkeit die Maßnahmen steuerlich geltend zu machen.

Auf Grund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und des Zuwachses an Einwohnerinnen und Einwohnern, ist davon auszugehen, dass sich die Einnahmen noch weiter moderat erhöhen.                                                                            

 

Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

* redaktionell geändert am 6.4.2018

 

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Beschlüsse

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29.03.2018 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen