Stellungnahme - 2017/BV/3338-41 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Der Produkthaushalt 57305 im TH 15 wird für das Haushaltsjahr 2019 um 150.000 EUR erhöht. Das Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes 2019 ist den Veränderungen anzupassen. Der Finanzhaushalt ist entsprechend anzupassen.

 

 

Zum o.g. Änderungsantrag nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

 

Hierzu wird angemerkt, dass die IGA selbst zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Kenntnis von diesem Mehrbedarf - 150 TEUR hat. Sollte sich mit der Planung für das Jahr 2019 ein Mehrbedarf von 150 TEUR ergeben, wird es die IGA auch entsprechend, im Rahmen der Wirtschaftsplanung, anmelden. Haushaltsrechtlich problematisch ist es, zusätzliche Mittel ohne genaue Untersetzung in den Haushalt einzustellen. Mittelfristig wurde im Plan 2018 für 2019 kein Mehrbedarf ausgewiesen.

 

Zum Deckungsvorschlag:

 

Der Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 soll entsprechend um 150.000 EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt reduziert werden.


Der Saldo im Ergebnishaushalt weist im Jahr 2019 lediglich ein Plus von 1,38 Mio. EUR auf. Nach Abzug der Pflichteinstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. EUR verbleibt nur noch ein Überschuss von 183.800 EUR.

 

Der Haushaltsausgleich ist nur gewährleistet, wenn der Ergebnishaushalt keinen Fehlbetrag ausweist. Andernfalls ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

 

 

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Beschlüsse

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29.03.2018 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben