Stellungnahme - 2018/AN/3487-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich dazu entschieden, an allen öffentlichen Schulen ein vollwertiges gesundes Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler anzubieten. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde beschlossen, eine Konzession zu vergeben und somit ein Unternehmen mit der Sicherstellung dieses Angebotes zu beauftragen. Zudem wurde entschieden, dass nur ein Unternehmen den Auftrag für alle öffentlich getragenen Schulen bekommen soll. Ein Grund dafür war, dass an allen Schulen die gleiche Qualität zum gleichen Preis angeboten werden soll und so eine soziale Spaltung bei der Umsetzung des Versorgungsangebotes vermieden werden soll.

 

Die Konzessionsnehmerin hat sich zu bestimmten Preisen verpflichtet. Diese wären höher, würde die Stadt nicht indirekt durch den Erlass der Betriebskosten das Essen subventionieren. Hierbei handelt es sich ausschließlich um eine Unterstützung des städtisch initiierten Angebotes der vollwertigen Mittagsverpflegung.

 

Eine Mittagsversorgung benötigt auch Essensräume. Diese stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Konzessionsnehmerin zur Verfügung. Anders sieht es bei Schülerkantinen aus. Für die Schülerkantinen war nie ein Angebot einer Mittagsversorgung vorgesehen. Dies geht u.a. aus den von Beginn an geschlossenen Mietverträgen auch eindeutig hervor.

 

 

 

Dies ist einer der Gründe dafür, warum sie in der Regel auch nicht über Sitzgelegenheiten zur Essenseinnahme verfügen.

 

Derzeit wird an 13 öffentlich getragenen Schulen der Betrieb von Schülerkantinen ermöglicht. Nur in einer Schule wurde in den vergangenen Jahren ein Bestellsystem eingeführt und vollwertiges Mittagessen angeboten. Ein Imbiss unterscheidet sich auch nach den Standards der DGE vor allem dadurch von einer festen Mahlzeit, dass die Entscheidung über das "was man isst" und "ob man isst" spontan fällt. Eine Vorbestellung läuft dem diametral zuwider. Wenn die zu begrüßende Entscheidung getroffen wurde, dass einE SchülerIn in der Schule essen soll, steht dafür das städtisch organisierte und subventionierte Angebot zur Verfügung.

 

Die Behauptungen über die Speisepläne an anderen Schülerkantinen sind unwahr. Vielmehr kann auf eine Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Erstellung DGE-konformer Angebote hingewiesen werden, die gut angenommen wird.

 

Nur ansatzweise Erwähnung finden soll, dass nach Auffassung der meisten ExpertInnen gesunde Ernährung in Kita und Schule nicht zuerst durch Vielfalt der Anbieter entsteht. Vielmehr geht es darum, in einem nicht zuerst kommerziellen Umfeld Bewusstsein zu schaffen, Angebote zu entwickeln und vorteilhafte Ernähungsgewohnheiten herauszubilden.

 

Es wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

Reduzieren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produkt:Bezeichnung:

 

ggf. Investitionsmaßnahme Nr.:Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Jahr

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Prüfaufträge

Nr.

Bezeichnung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.03.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben