Anfrage der Fraktion - 2018/AF/3536

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Beratungsfolge

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Das Thema Wohnungsneubau ist bundesweit und gerade in den sog. Ballungsgebieten von hohem politischen und sozialen Interesse. Daher ist es wichtig, sich einen Überblick zu verschaffen, welche konkrete Anzahl an Wohnungen im Wohnungsneubau bereits erstellt worden sind und mit welcher Anzahl an geplanten Wohnungen im kommenden Jahr noch zu rechnen ist. Weiterhin ist es für den politischen Raum wichtig zu wissen, mit welchen Marktteilnehmern der Wohnungswirtschaft diese Anforderungen zukünftig gemeistert werden können. Daher bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Genehmigungen für den Neubau von Wohnungen wurden in den Jahren von 2013 bis 2017 pro Jahr von der Hansestadt Rostock erteilt? Bitte aufteilen in Genehmigungen für Wohnungsgenossenschaften (bitte Namen nennen), kommunales Wohnungsunternehmen WIRO, frei finanzierte - private Unternehmen und ggf. andere Marktteilnehmer (Sparkassen, Banken etc.).
  2. Wie stellt sich der Anteil an Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, genossenschaftlichen Wohnungen dar? Aufgeteilt nach den unter 1. genannten Marktteilnehmern.
  3. Wie viele Wohnungen wurden in diesem Zeitraum pro Jahr fertiggestellt? Bitte aufgegliedert nach den unter 1. genannten Marktteilnehmern.
  4. Wie ist die derzeitige Anzahl der noch ausstehenden Genehmigungen für Wohnungsneubau? Bitte aufgliedern nach den unter 1. genannten Marktteilnehmern.
  5. Mit welcher Anzahl an Genehmigungen und Fertigstellungen dargestellt in Wohnungseinheiten wird von der Verwaltung für das Jahr 2018 gerechnet? Bitte ggf. nach den Marktteilnehmern aufgliedern sowie Anteil - falls möglich- der Miet- und Eigentumswohnungen aufzeigen.
  6. Wie ist die Anzahl der bereits fertig gestellten Wohnungen in dem unter 1. genannten Zeitraum, die öffentlich gefördert wurden und einer Mietpreisbindung unterliegen? Bitte aufgliedern nach den unter 1. genannten Marktteilnehmern.
  7. Welchen Jahresbedarf an Wohnungsneubau sieht die Verwaltung in den kommenden 5 Jahren pro Jahr?

 

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Beschlüsse

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11.04.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben