Antrag - 2018/AN/3509

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock einschließlich der Anlagen.

 

 

Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vor­pommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. S. 777) hat die Bürger­schaft in ihrer Sitzung am … folgende Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Bürger­schaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen:

 

§ 1Änderungen

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 10. Dezember 2014, zuletzt geändert durch die Zweite Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 26. Juli 2016,  wird wie folgt geändert:

 

1.    In der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird das Wort „Hansestadt“ durch den Wortlaut „Hanse- und Universitätsstadt“ ersetzt.

 

2.    § 1 Abs. 2 Satz 3 wird wie folgt geändert:

 

„Änderungen sind der Präsidentin formlos schriftlich unverzüglich anzuzeigen.“

 

Der § 1 Abs. 2 lautet wie folgt:

 

„(2) 1Die Mitglieder der Bürgerschaft teilen der amtierenden Präsidentin bis zur konstituierenden Sitzung mit, welche vergüteten sowie anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten sie ausüben (Anlagen 1 und 2). 2Nachrückende Mitglieder der Bürgerschaft haben die erforderlichen Angaben innerhalb einer Woche nach Annahme des Mandats, spätestens aber vor der ersten Sitzung, für die sie geladen werden, mitzuteilen. ³Änderungen sind der Präsidentin formlos schriftlich unverzüglich anzuzeigen.“

 

3.    § 4  Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

 

1Grundlage ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist.“

 

Der § 4 Abs. 2 lautet wie folgt:

 

„(2)  1Grundlage ist das Ratsinformationssystem ALLRIS, welches zugangsgeschützt und nur mit Nutzerkennung und Passwort zugänglich ist. 2Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung von Ort, Tag, Uhrzeit, der Tagesordnung einschließlich der Sitzungsunterlagen. 3Das Verlangen von einzelnen Gemeindevertretern nach schriftlicher Einladung ist schriftlich an die Präsidentin zu richten.“

 

4.    § 4  Abs. 4 Satz 3  wird wie folgt geändert:

 

„³Eine elektronische Ladung gilt als zugegangen, wenn der Versand im E-Mail-Postfach des Sitzungsdienstes dokumentiert ist.“

 

Der § 4 Abs. 4 lautet wie folgt:

 

„(4) ¹Eine schriftliche Ladung gilt als zugegangen, wenn sie in das Postfach des Mitgliedes der Bürgerschaft im Rathaus gelegt wurde. ²Die Benachrichtigung über die Ladung erfolgt per E-Mail. ³Eine elektronische Ladung gilt als zugegangen, wenn der Versand im E-Mail-Postfach des Sitzungsdienstes dokumentiert ist.“

 

5.    § 11 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

 

2Dies gilt entsprechend für in Rostock ansässige Gewerbetreibende und für Vereine.“

 

Der § 11 Abs. 1 lautet wie folgt:

 

1Einwohnerinnen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird in der Bürger­schafts­sitzung die Möglichkeit eingeräumt, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. 2Dies gilt ent­sprechend für in Rostock ansässige Gewerbetreibende und für Vereine. 3Wenn für eine ordentliche Sitzung aus besonderem Anlass von der Durchführung der Fragestunde abgesehen wird, ist in der Bekanntmachung der Sitzung gesondert darauf hinzuweisen.“

 

6.    In § 25 wird folgender Abs. 5 gestrichen:

 

„Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichen Sitzungen steht allen Einwohnerinnen frei.“

 

7.    Die Anlagen 1 und 2 werden durch die Anlagen der Dritten Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ersetzt.

 

 

§ 2Inkrafttreten

 

Die Dritte Änderung der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hanse- und Universitäts-stadt Rostock tritt mit Beschlussfassung in Kraft.

 

Rostock,

 

Dr. Wolfgang Nitzsche

Präsident der Bürgerschaft

Anlagen

1 Angaben zur Person der Mandatsträgerin

2 Angaben zur Person der sachkundigen Einwohnerin/Träger der freien Jugendhilfe
      (Anlage 2 am 20.03.2018 ausgetauscht)

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 6 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/AN/0301 vom 03.12.2014

2015/AN/1412 vom 02.03.2016

2016/AN/1827 vom 06.07.2016

 

Sachverhalt:

 

zu 1:

Für die Änderung einzelner Daten muss nicht die gesamte Anlage neu ausgefüllt werden.

 

zu 2:

Die Änderung erfolgt aus praktischen Erwägungen.

 

zu 3:

In § 4 Abs. 2 wird klarer der Grundsatz formuliert. Satz 2 (Als elektronische Form ist die Nutzung des Ratsinformationssystems ALLRIS, zugangsgeschützt mit Nutzerkennung und Passwort zugelassen) entfällt.

In § 4 Abs. 4 wird Satz 3 verändert, da die bisherige Formulierung „Protokolleintrag“ nicht umsetzbar war.

 

zu 4 und 5:

Die Änderung steht unter dem Vorbehalt der Änderung der Hauptsatzung in 2 Abs. 4 durch die Vorlage 2017/BV/2610, vertagt auf die Sitzung der Bürgerschaft am 7. März 2018.

Nach § 14 Abs. 3 KV M-V gelten die Vorschriften der Einwohnerfragestunde auch für natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Gemeinde Grundstücke besitzen oder nutzen oder ein Gewerbe betreiben. Die Praxis hat gezeigt, dass auch Vereine, die sich auf wesentliche Einrichtungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock fixieren, gleichermaßen ihr Anliegen in der Einwohnerstunde vortragen wollen. Dies wird durch die Regelung in der KV M-V mit abgedeckt.

 

zu 6:

§ 29 Abs. 8 KV M-V verlangt, dass die Niederschrift der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist. Das sind nicht nur die Einwohner der Gemeinde. Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentliche Sitzung allen Einwohnern zugänglich zu machen, ist nicht ausreichend.

Die Schweriner Kommentierung zur Kommunalverfassung empfiehlt, dass die Art der Zugänglichkeit zur Niederschrift in der Hauptsatzung zu regeln wäre.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.03.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen